Sicherheit
2.9.2
Trägergeräte / Hebezeuge
•
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
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Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
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Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf unter keinen
Umständen überschritten werden!
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