KaVo ESTETICA
®
Standard 1063 / Comfort 1065
DE
Z
USATZANWEISUNGEN
A 11.2 HF-Chirurgie
Medizinproduktegesetz MPG
Nach dem Medizinproduktegesetz vom 2.
August 1994 wird eine deutsche Betreiber-
verordnung Maßnahmen für bestimmte
Medizinprodukte fordern und benennen. Bis
zum Inkrafttreten dieser MPG-Betreiberver-
ordnung empfehlen wir die bisher bekannten
Anforderungen nach der MedGV, wie z.B.
das Führen des Gerätebuches, weiter zu
erfüllen.
Wichtige Hinweise
Da an den Aktivelektroden Funken entstehen
können, ist das KaVo Gerät mit eingebautem
Elektrochirurgiegerät nicht für den Betrieb in
explosionsgefährdeten Bereichen geeignet.
Solche Bereiche entstehen z. B. in Anästhesie-
räumen (OP-Räume) durch Verwendung von
Reinigungsmitteln wie Äther, Alkohol, Wasch-
benzin usw. sowie durch Anwendung von
entflammbaren oder explosiven Anästhesie-
gasen oder Gemischen mit Sauerstoff.
Herzschrittmacher
Bei Patienten mit implantiertem Herz-
schrittmacher oder -elektroden muß bei
elektro-chirurgischen Eingriffen mit irrepa-
rablen Schäden am Herzschrittmacher oder
mit Beeinflussung der Schrittmacherfunktion
und dadurch verursachtem Herzkammer-
flimmern gerechnet werden.
Verhütung von Verbrennungen
Bei der mit dem KaVo Elektrochirurgiegerät
möglichen monoterminalen Behandlungsme-
thode ist besonders darauf zu achten, daß
keine Berührungsstellen zwischen Patient und
massepotentialführenden Metallteilen gebildet
werden. An solchen Stellen kann es zur
Hitzeentwicklung kommen.
Während der HF-Chirurgiebehandlung darf
kein weiteres Gerät am Patienten angewandt
werden oder mit dem Patienten in Berührung
stehen.
Eine Gefahr geht z.B. von den Metallkettchen
oder Halsketten aus, die zur Befestigung der
Servietten dienen. Wir empfehlen daher, hier-
für kunststoffummantelte Serviettenhalter zu
verwenden. Ebenfalls könnte es zu einer uner-
wünschten Wechselwirkung kommen, wenn
der Patient einen Kopfhörer während der
Behandlung trägt.
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