Garantie; Unfallverhütungsvorschriften; Anweisungen; Ergebnisse Der Prüfungen Nach Dem Gesetz - CAMPAGNOLA P8 Manual De Uso Y Mantenimiento

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  • ESPAÑOL, página 72
1 - EINLEITUNG

1.5 Garantie

Campagnola gewährt Garantie auf alle Produkte ihrer Herstellung auf die Dauer von 1 Jahr oder 2 Jahren ab Kaufdatum (es
ist vom gewählten Produkt abhängig), welches durch Rechnung oder ein entsprechendes Dokument belegt werden muß.
Garantieanträge werden nur anerkannt, wenn Anbau, Einsatz und Bedienung den Wartungs- und Bedienungsanleitungen
und den schriftlichen Anweisungen von den "Autorisierten Verkaufsstellen" entsprechen (Serviceprogramm).
Werkseitig eingebaute, fehlerhafte Teile werden kostenlos repariert oder ersetzt.
Arbeitslohn und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Ausgeschlossen von den Garantieleistungen sind die Verschleißteile (Filter, Riemen, Klingen, Dichtungen, usw.) und die
entsprechenden Transportkosten.
Arbeiten von Campagnola-Technikern (Besichtigungen, Demontage und Montage), welche durch falsche Bedienung und
nicht durch Herstellungsfehler begründet sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Endgültige Entscheidungen über Garantiefälle können nur von Mitarbeitern von den "Autorisierten CAMPAGNOLA S.r.l.-
Kundendienststellen" getroffen werden. Sie werden von Fall zu Fall entscheiden, welche Arbeiten in Garantie ausgeführt
werden können.
Von der Garantie ist jegliche Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Tieren oder Gegenstän-
den ausgeschlossen, welche durch ungeeignete Bedienung oder mangelnde Wartung entstanden sind. Die Garantie be-
schränkt sich auf Herstellungsfehler.
Der Garantieanspruch erlischt bei Reparaturen durch unbefugte Personen, bei (auch kleinen) Änderungen an den Geräten
und bei Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen.
In keinem Fall wird das Produkt ersetzt.
ACHTUNG!
Zur Garantieforderung nach den obengenannten Anweisungen benötigt die Herstellerfirma den richtig ausgefüllten
Garantieschein und den entsprechenden Kaufnachweis (Rechnung oder entsprechendes Dokument).
2
- UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN

2.1 Anweisungen

ACHTUNG!
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung, die auf der Nichteinhaltung folgender Angaben beruht.
2.1.1 Ergebnisse der Prüfungen nach dem Gesetz
ACHTUNG!
Gefahren des Bedieners wegen des Lärmes und der Vibrationen der Geräte.
1)
LÄRM-NIVEAU
Niveau vom durchgehenden A Lärmdruck im Bedienerohr (LpA) und Niveau von der Schalleistung des Gerätes
(LwA). Beide werden nach den Rechtsvorschriften UNI EN 22868 gemessen:
Niveau der gemessenen Lärmstärke: LwA = 103 dBA
Niveau der garantierten Lärmstärke: LwA = 104 dBA
2)
VIBRATIONEN-NIVEAU
Der quadratische nach der Frequenz gemessene Wert der Beschleunigung, dem das Hand-Arm-System des Be-
dieners ausgesetzt wird, wird nach den Rechtsvorschriften UNI EN ISO 22867 gemessen:
Kontrolle Vorderhandgriff bei leer laufendem Gerät:
Kontrolle Vorderhandgriff bei arbeitendem Gerät:
Kontrolle Hinterhandgriff bei leer laufendem Gerät:
Kontrolle Hinterhandgriff bei arbeitendem Gerät:
LpA
= 96 dBA
eq
a
a
a
a
= 0,17 m/s
2
heq
= 3,72 m/s
2
heq
= 0,37 m/s
2
heq
= 2,65 m/s
2
heq
39 - 120

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