5 Jahres-Garantie
Sie haben für Ihre Sicherheit und Ihr Freizeitverg-
nügen einen SHARK-Helm gekauft. Dieser ist mit
größter Sorgfalt hergestellt worden, um Ihren Ans-
prüchen gerecht zu werden. Für Ihre Sicherheit und
die Ihres Mitfahrers beachten Sie stets alle Vor-
sichts-maßnahmen beim Fahren mit Ihrem Zweirad.
Die 5-Jahres-Garantie von SHARK sichert jedem Käu-
fer zu, dass bei einem eventuellen Fabrikationsfehler
oder Materialmangel die Verantwortung in Form dieser
Garantie von SHARK übernommen wird.
Umfang
Durch diese Garantie werden die dem Käufer zuste-
henden gesetzlichen Gewährleistungs-rechte (Nach-
besserung, Ersatzlieferung, Rücktritt vom Vertrag oder
Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz) nicht
einge-schränkt. Wenn während der Garantiezeit (5
Jahre ab Kaufdatum) ein Problem auftritt, das unter
diese Garantie fällt, verpflichtet sich SHARK, über seine
SHARK-Partner die fehlerhaften Teile zu reparieren
oder zu ersetzen; und zwar in der maximalen Höhe des
Verkaufspreises. Die eventuellen Bearbeitungskosten
werden von den SHARK-Partnern übernommen.
SHARK behält sich das Recht vor, Arbeiten im Sinne
dieser SHARK-Garantie mit Ersatzteilen durchzufüh-
ren, die dem neuesten Stand des jeweiligen Modells
entsprechen. Es ist nicht möglich, eine perfekte
Anpassung der Farben oder des Dekors zuzusichern,
wenn diese an besondere Herstellungsverfahren und/
oder limitierte Serien gebunden sind. Außerdem verän-
dern sich die Farben mit der Zeit, was eine Anpassung
der entsprechenden Ersatzteile erschweren kann.
Sollte die Reparatur eine Rücksendung notwendig
machen, übernimmt der SHARK-Partner die Fracht-
kosten in der Höhe der nationalen Standardtarife.
Wenn SHARK aus technischen Gründen oder man-
gelnder Verfügbarkeit von Ersatzteilen nicht in der
Lage ist, die Reparatur kurzfristig zuzusichern oder
durchzuführen, wird SHARK dem Käufer zu vorteilhaf-
ten Bedingungen entweder einen neuen Helm oder
(sollte dieser nicht mehr lieferbar sein) ein in Preis
und Optik gleichwertiges Modell zur Verfügung stellen.
Sollte ein gleichwertiges Modell nicht lieferbar sein,
ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
SHARK ist nicht verpflichtet, einen Ersatzhelm für den
Zeitraum der Bearbeitung eines Garantiefalls unen-
tgeltlich zu stellen.
5 JAHRES-GARANTIE
Nicht von der Garantie erfaßte Mängel/Schäden
Unter diese Garantie fallen ausschließlich Material-
mängel und Fabrikationsfehler.
Die SHARK-Garantie kann in folgenden Fällen nicht in
Anspruch genommen werden :
Schäden als Folge von
1. Sturz oder Unfall
2. technischen Änderungen durch den Benutzer oder
einen Dritten (Klebstoff, Aufkleber, Farbe, Schraube
usw.).
3. Benutzung oder Kontakt mit: chemi-schen Pro-
dukten (u.a. Brennspiritus auf dem Visier) oder zu
starken Hitzequellen.
4.
schlechter
Behandlung
Bedingungen (z.B. hohe Feuchtigkeit), fehlende War-
tung und Pflege.
5. Alterung (durch normalen Gebrauch) der inneren
Stoffe und Dämmung, der äußeren Oberfläche oder
des Visiers (Kratzer, Streifen usw.).
6. langem und unnormalen Einwirken von UV-Strahlen,
vor allem bezüglich den Farben des Dekors.
Außerdem fallen Mängel, die durch Gebrauch
entstanden sind, nicht unter diese Garantie. Dazu zäh-
len: Probleme mit Tragekomfort, Größe, Helmgeräu-
schen, Aerodynamik usw.
Ablauf
Beim Kauf des Helmes, besuchen Sie unsere Website
www.shark-helmets.com, um Ihre Garantie zu akti-
vieren.
Alle Garantieansprüche müssen grundsätzlich bei dem
SHARK-Händler angemeldet werden, der den Helm
verkauft hat. Ausnahmen sind möglich, z.B. bei Umzug
des Käufers. Um Garantieansprüche geltend machen
zu können, muss der Käufer den Grund der Reklama-
tion dem Händler mitteilen und ihm die Garantiekarte
gegen Quittung übergeben.
Dauer
Diese Garantie wird in allen Punkten nach 5 Jahren
ab Kaufdatum ungültig. Auch das zwischenzeitliche
Ersetzen eines beliebigen Teiles verlängert diese
Garantie nicht. Nach dieser Zeit und einem normalen
Gebrauch ist es ratsam, den Helm zu ersetzen, um
stets von einer maximalen Sicherheit und Ausstattung
zu profitieren. Durch fortwährenden Gebrauch und/
oder Stöße können äußere Teile dieses Schutzhelmes
in Funktion und Sicherheit beeinträchtigt werden.
:
ungewöhnliche
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