Dann das Schaltbrett wieder sorgfältig montieren, damit der Schutz des f r den Gebrauch
der Maschine zuständigen Personals gewährleistet bleibt.
Nur vom Hersteller gelieferte Originalersatzteile verwenden, da nur diese den sicheren
und störungsfreien Betrieb des Geräts gewährleisten. Nie von anderen Maschinen oder
anderen Sets abmontierte Teile als Ersatzteile einsetzen.
Diese Maschine ist f r eine Lebensdauer von zehn Jahren ab dem auf dem Typenschild
(siehe Abb.1) angegebenen Konstruktionsdatum geplant und gebaut worden. Nach
Ablauf dieses Zeitraums hat die Maschine, egal wie oft oder ob sie eingesetzt worden ist,
gemäß der im jeweiligen Land geltenden Gesetzgebung entsorgt zu werden:
- die Maschine vom Stromnetz entkoppeln, entleeren und reinigen;
- sie sodann in verschiedene Materialgruppen zerlegen (Kunststoffe gemäß des
Wiederverwertungssymbols,
Bestandteilen aus verschiedenen Materialien, sich an die jeweils zuständigen
Behörden wenden;
- jede
Materialgruppe
Wiederverwertung entsorgen.
Als Alternative kann die Maschine f r eine komplette Überholung an den Hersteller
geschickt werden.
Falls beschlossen wird, die Maschine nicht mehr zu benutzen, die Batterien
herausnehmen und diese zu einer autorisierten Entsorgungsstelle bringen.
Es empfiehlt sich weiters, alle Maschinenteile, die vor allem f r Kinder eine Gefahr
darstellen könnten, harmlos zu machen.
5.1.
Anheben und Transport der verpackten Maschine
Sich bei allen Anhebearbeiten davon überzeugen, daß die verpackte Maschine fest
verankert ist, um ein unbeabsichtiges Umkippen oder Herabfallen zu vermeiden.
Das Laden und Abladen der Tansportfahrzeuge muß unter angemessene
Die vom Hersteller auf einer Holzpalette verpackte Maschine muß mit geeigneten Mitteln
(siehe
Richtlinie
Vervollständigungen) auf das Transportfahrzeug geladen und bei Eintreffen am
Bestimmungsort mit ebenso geeigneten Mitteln wieder abgeladen werden.
Die Saugf ße werden einfach in Kartons eingepackt, ohne Palette.
Das Anheben der verpackten Maschine kann nur durch die Verwendung eines
Gabelstaplers erfolgen. Hierbei sehr vorsichtig vorgehen, um Stöße und das Umfallen der
Maschine zu vermeiden.
5.2.
Bei der Übergabe durchzuführende Kontrollen
Im Augenblick der Übergabe seitens des Transportunternehmens hat man sich
genauestens davon berzeugen, daß die Verpackung und die in ihr beinhaltete Maschine
frei von Schäden ist. Sollte letztere Transportschäden aufweisen, so sind diese auch dem
Transporteur zu zeigen; vor Annahme der Ware sich schriftlich das Recht vorbehalten,
eine eventuelle Schadenersatzforderung zu stellen.
Metalle,
in
Übereinstimmung
5.
TRANSPORT UND INSTALLATION
ACHTUNG
Beleuchtung ausgeführt werden.
89/392/CEE
und
Gummi,
Verpackungen).
mit
den
nachfolgende
Im
Falle
Gesetzen
in
Sachen
Änderungen
und/oder
DEUTSCH
von
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