_ 4 Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
1. Wenn auf einem Produkt das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern
erscheint, bedeutet dies, dass das Produkt unter die Richtlinie 2002/96/EG fällt.
2. Alle elektrischen und elektronischen Geräte müssen getrennt von der kommunalen
Müllabfuhr über die von der Regierung oder den örtlichen Behörden benannten Sammelstellen
entsorgt werden.
3. Die ordnungsgemäße Sammlung und Behandlung unbrauchbarer Geräte trägt dazu bei,
potenzielle Risiken für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit zu vermeiden.
4. Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erhalten Sie
bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Ihrem Hausmüllentsorgungsdienst oder dem Geschäft, in
dem Sie das Produkt gekauft haben.
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