6. Vibration (kleine Amplitude / große Amplitude)
Zentrifugalkraft
Vibrationsfrequenz
Rüttelkraft pro cm Walzenbreite
Amplitude
7. Füllmengen
Wasser
Kraftstoff
8. Sonderausstattung
Sonderausstattung
9. Geräusch- und Vibrationsangabe
Die nachfolgend aufgeführten Geräusch- und Vibrationsangaben nach der EG-Maschinenrichtlinie in der Fassung
(91/368/EWG) wurden bei Nenndrehzahl des Antriebsmotors und eingeschalteter Vibration sowie bei einer Aufstellung der
Maschine auf elastischem Untergrund ermittelt. Im betrieblichen Einsatz können sich je nach den vorherrschenden
Betriebsbedingungen hiervon abweichende Werte ergeben.
9.1 Geräuschangabe*
Die gemäß Anhang 1, Abschnitt 1.7.4f der EG-Maschinenrichtlinie geforderte Geräuschangabe beträgt für:
Schalldruckpegel am Bedienerplatz L
den gemessenen Schallleistungspegel L
den garantierten Schallleistungspegel L
Diese Geräuschwerte wurden nach ISO 3744 für den Schallleistungspegel (L
am Bedienerplatz ermittelt.
9.2 Vibrationsangabe
Die gemäß Anhang 1, Abschnitt 3.6.3.a der EG-Maschinenrichtlinie geforderte Angabe der Hand-Arm-Vibrationswerte:
Der gewichtete Effektivwert der Beschleunigung, ermittelt nach ISO 8662 Part 1, liegt bei 5,2 m/s
*Da bei dieser Maschine der zulässige Beurteilungsschallpegel von 89 dB(A) überschritten werden kann, sind vom
Bediener Schallschutzmittel zu tragen.
PA
WA,m
WA,g
2. Technische Daten
13 / 18 kN
60 / 55 Hz
100 / 138 N/cm
0,3 / 0,5 mm
60 l
5 l
Elektrostart
92 dB
106 dB
108 dB
) bzw. ISO 6081 für den Schalldruckpegel (L
WA
2
.
)
PA
6