9. Instandhaltung
Entsprechend DIN 1988, Teil 8, sollten unten
genannte Maßnahmen regelmäßig durchgeführt
werden. Wir empfehlen den Abschluss eines
Wartungsvertrages zwischen Betreiber und Installati-
onsunternehmen.
9.1 Inspektion
Durchführung durch ein Installationsunter-
nehmen oder den Betreiber.
Intervall: alle 6 Monate
Verbrennungsgefahr durch austretende, heiße
Flüssigkeit an der Abblaseöffnung.
Funktionskontrolle durch Überprüfen der Ansprechfä-
higkeit: Während des Betriebs der Anlage das Sicher-
heitsventil kurz durch Drehen der Kappe öffnen. Nach
Schließen der Kappe muss das Ventil wieder
schließen und das anstehende Wasser vollständig
abfließen.
MU1H-1367GE23 R0609
D
9.2 Wartung
Durchführung durch ein Installationsunter-
nehmen.
Intervall: einmal jährlich
Verbrennungsgefahr durch austretende, heiße
Flüssigkeit an der Abblaseöffnung.
Liegt eine Funktionsstörung vor, so kann durch mehr-
maliges Betätigen Öffnen und Schließen der Kappe
eine Instandsetzung versucht werden. Gelingt dies
nicht, ist ein Austausch zu veranlassen.
10. Entsorgung
• Gehäuse aus Messing
• Sollwertfeder aus Federstahl
• Sicherungskappe aus hochwertigem Kunststoff
• Membrane aus heißwasserbeständigen Elasto-
meren
Die örtlichen Vorschriften zur ordnungsgemäßen
Abfallverwertung bzw. Beseitigung beachten!
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Honeywell GmbH