Sicherheits- und Betriebsanleitung
►
Halten Sie Ihre Füße vom Werkzeug fern.
Stehen Sie sicher und halten Sie die Maschine mit
►
beiden Händen fest.
Starten Sie niemals die Maschine, wenn sie auf
►
dem Boden liegt.
'Reiten' Sie niemals mit einem Bein über dem Griff
►
auf der Maschine.
Gehen Sie mit der Ausrüstung sorgsam um.
►
Prüfen Sie das Werkzeug regelmäßig auf
►
Abnutzung, Beschädigungen oder sichtbare Risse.
Achten Sie während des Betriebs auf
►
ungewöhnliche Vorgänge.
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WARNUNG
Gefahren durch Abgase und
Staub
Staub und/oder Abgase, die beim Betrieb der
Maschine erzeugt oder freigesetzt werden, können
zu ernsthaften und chronischen
Atemwegserkrankungen oder zu körperlichen
Beeinträchtigungen führen (z. B. zu Silikose,
ernsthaften chronischen Lungenerkrankungen,
Krebs, Erbkrankheiten und/oder
Hautentzündungen).
Einige Staubsorten und Abgase, die beim Bohren,
Aufbrechen, Hämmern, Sägen, Schleifen oder
anderen Bautätigkeiten freigesetzt werden, enthalten
chemische Elemente, die Atemwegserkrankungen,
Krebs oder Erbkrankheiten auslösen. Dazu gehören
z. B.:
>
Steinstaub, Zement und andere Baustoffe.
>
Arsen und Chrom aus chemisch behandeltem
Gummi.
>
Blei aus bleihaltigen Farben.
In der Luft vorhandene Abgase und Staub können
für das bloße Auge unsichtbar sein. Verlassen Sie
sich daher nicht auf eine lediglich optische Kontrolle,
ob Abgase und Staub in der Luft vorhanden sind.
Um die Gefahren durch Abgase und Staub zu
vermindern, befolgen Sie folgende Anweisungen:
Führen Sie eine auf den jeweiligen Arbeitsplatz
►
bezogene Risikoanalyse durch. Die Risikoanalyse
sollte die von der Maschine freigesetzten Abgase
und Staub sowie ein mögliches Aufwirbeln von
vorhandenem Staub berücksichtigen.
Verwenden Sie geeignete technische Hilfsmittel
►
zur Minimierung von Abgasen und Staub in der
Luft sowie auf der Oberfläche von Ausrüstung,
Kleidung und Körperteilen. Zu solchen Hilfsmitteln
gehören z. B.: Absaugungen und
Staubsammelsysteme, Sprühwasseranlagen und
Nassbohren. Begrenzen Sie Staub und Abgase
möglichst an deren Entstehungsquelle. Stellen
Sie sicher, dass diese Hilfsmittel korrekt installiert,
gewartet und angewendet werden.
Tragen Sie stets geeignete sowie korrekt
►
angewendete und gewartete Atemmasken,
entsprechend den Anweisungen des Arbeitgebers
sowie entsprechend den betrieblichen
Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen. Die
Atemmaske muss für die jeweilige Substanz
geeignet (und möglichst von der zuständigen
staatlichen Behörde genehmigt) sein.
Arbeiten Sie in einem gut belüfteten Bereich.
►
9800 0550 90a | Originalbetriebsanleitung
CP 0222