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Husqvarna LC 141iV Manual De Usuario página 114

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  • ESPAÑOL, página 143
Lagern Sie das Ladegerät an einem Ort mit einer
Temperatur zwischen 5 und 45 °C und setzen Sie es
nicht direkter Sonneneinstrahlung aus.
Stellen Sie sicher, dass der Akkustand mindestens
zwischen 30 und 50 % beträgt, bevor Sie das Gerät
für längere Zeit einlagern.
Bewahren Sie das Gerät, den Akku und das
Ladegerät an einem verschließbaren Ort und für
Kinder und unbefugte Personen unzugänglich auf.
Reinigen Sie das Produkt und lassen Sie es
vollständig warten, bevor Sie es längere Zeit
einlagern.
Führen Sie die Wartungsarbeiten durch, die in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind. Siehe
auf Seite 110 .
Führen Sie vor einer langen Lagerung eine
vollständige Wartung durch.
Entsorgung
Durch Symbole auf dem Produkt oder seiner
Verpackung wird angezeigt, dass dieses Produkt nicht
über den Hausmüll entsorgt werden darf. Es ist einer
entsprechenden Recycling-Einrichtung zuzuführen,
damit elektrische und elektronische Komponenten
wiedergewonnen werden können.
Dadurch, dass Sie sicherstellen, dass Sie mit diesem
Produkt sorgfältig umgehen, können Sie helfen,
den potentiellen negativen Auswirkungen auf die
Umwelt und Ihre Mitmenschen entgegenzuwirken,
die sich andernfalls durch eine unsachgemäße
Entsorgung dieses Produkts ergeben können.
Genauere Informationen über die ordnungsgemäße
Entsorgung dieses Produkts erhalten Sie bei Ihrer
Stadtverwaltung, Ihrem Abfallentsorgungsunternehmen
oder dem Geschäft, in dem Sie Ihr Produkt gekauft
haben.
(Abb. 67)
Entsorgen von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten (gilt nur für LC 141C)
Gilt nur für Deutschland
Die durchgestrichene Abfalltonne weist darauf hin,
dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dieses Gerät
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen.
Die Entsorgung im Restmüll oder im gelben Sack
ist verboten. Wenn das Produkt Einwegbatterien oder
Akkus enthält, die nicht dauerhaft installiert sind,
müssen diese vor der Entsorgung des Produkts entfernt
und separat als Batterien bzw. Akkus entsorgt werden.
Informationen zur Rückgabe von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten für Privathaushalte:
114
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte
Vertreiber verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte
kostenlos zurückzunehmen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² und
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder beständig Elektro- und Elektronikgeräte abgeben
und verkaufen, sind unter den folgenden Umständen zur
Rücknahme von Geräten verpflichtet:
1. Beim Verkauf eines neuen Elektro- oder
Elektronikgeräts muss der Vertreiber ein Altgerät
desselben Gerätetyps kostenlos zurücknehmen,
Wartung
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät bereitstellt. Dies muss an dem
Standort, an dem das Gerät abgegeben wird, oder
in unmittelbarer Nähe geschehen. Privathaushalte
gelten auch als der Ort, an dem das Gerät
abgegeben wird, sofern das Produkt dorthin geliefert
wird: In diesem Fall werden Altgeräte ohne Kosten
für den Endbenutzer abgeholt.
2. Der Vertreiber muss Altgeräte mit einem
Durchmesser von weniger als 25 cm auf Wunsch
des Endbenutzers an der Verkaufsstelle oder in
unmittelbarer Nähe zurücknehmen. Diese Rückgabe
muss nicht mit dem Kauf von Elektro- oder
Elektronikgeräten in Verbindung stehen und ist auf
drei Altgeräte pro Gerätetyp beschränkt.
Bei Abschluss des Kaufvertrags für ein neues
Elektro- oder Elektronikgerät muss der Vertreiber den
Endbenutzer über sein Recht informieren, das Altgerät
zurückzugeben oder kostenlos abholen zu lassen, und
den Endbenutzer fragen, ob er beabsichtigt, ein Altgerät
bei der Lieferung des neuen Geräts zurückzugeben.
Dies gilt auch für den Vertrieb über Telekommunikation,
wenn die Lager- und Versandfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² beträgt oder wenn
die gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800
m² beträgt, wobei die kostenlose Abholung von Elektro-
oder Elektronikgeräten auf die folgenden Kategorien
beschränkt ist:
1 (Wärmeüberträger)
2 (Geräte mit Displays) und
4 (große Geräte mit mindestens einer äußeren
Abmessung von mehr als 50 cm)
Für alle anderen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber entsprechende Rücknahmestellen in
angemessener Nähe zum Endverbraucher sicherstellen.
Dies gilt auch für Altgeräte, bei denen keine äußere
Abmessung 25 cm überschreitet, die der Endbenutzer
zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu
erwerben.
Datenschutz
Alle Endbenutzer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
sind dafür verantwortlich, alle personenbezogenen
Daten von den zu entsorgenden Elektro- und Elektronik-
Altgeräten zu löschen.
919 - 011 - 16.08.2023

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