Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie
Sammelstellen für die Verwertung der Geräte zur
Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer
Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.
Auch (Online-)Vertreiber von Elektro- und Elek-
tronikgeräte, sind verpflichtet alte Elektro- und
Elektronikgeräte zurückzunehmen.
Bei Kauf eines Neugerätes muss der Vertreiber
auf Verlangen des Endnutzers eine unentgeltliche
1:1-Rücknahme eines Altgerätes durchführen.
Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertreiber verpflich-
tet, auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altge-
räte (max. Kantenlänge von 25 cm) unentgeltlich
zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem
Grundgerät zu entnehmen! Die Batterien müssen
getrennt von den anderen Geräteteilen entsorgt
werden.
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