4. Sicherstellen, dass sich der Schalter in Ausschaltstellung befindet, bevor das Gerät
angehoben oder getragen wird. Das Gerät nicht flach hinlegen oder kippen, um zu
verhindern, dass Schmutzwasser in den Motor eindringt.
5. Um ein versehentliches Stolpern zu vermeiden, das Gerät in die Ladestation abstellen.
6. Den Schmutzwasserbehälter und den Frischwasserbehälter vor der Verwendung immer
ordnungsgemäß einsetzen.
7. Darauf achten, dass das Gerät oder Steckernetzteil nicht nass wird, um die Gefahr von
Feuer oder Verletzungen durch einen Kurzschluss zu vermeiden.
Recycling-Hinweise gemäß BattG
Der nicht abnehmbare Akku enthält umweltgefährdende Stoffe und muss daher vor
der Entsorgung aus dem Gerät entfernt werden. Vor dem Entnehmen des Akkus
muss das Gerät ausgeschaltet werden. Nur Fachpersonal darf den Akku entfernen.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll! Jeder Verbraucher ist
verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstoffe enthalten oder
nicht, bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde / seines Stadtteils oder im
Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt
werden können. Batterien und Akkus bitte nur in entladenden Zustand abgeben.
Deshalb sind Batterien und Akkus mit dem links abgebildeten Symbol
gekennzeichnet.
Recycling-Hinweise gemäß der WEEE
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern
zeigt an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten
Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt und entsorgen
Sie fachgerecht. Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und
Elektronikgeräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich
zurückzunehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte
in keiner Abmessung größer sind als 25 cm. Der Importeur bietet Ihnen
Rücknahmemöglichkeiten direkt in den Geschäften und Märkten an. Informieren
Sie sich auch bei Ihrem Händler über die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für
deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben. Sofern dies ohne
Zerstörung des Altgerätes möglich ist, entnehmen Sie die alten Batterien oder
Akkus sowie Lampen bevor Sie das Altgerät zur Entsorgung zurückgeben und
führen Sie sie einer separaten Sammlung zu. Bei fest eingebauten Akkus ist bei
der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält. Weitere
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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