nung zu stellen. Hierüber werden Sie als Kunde vorab informiert; es obliegt Ihnen die-
sem Vorgehen zuzustimmen oder abzulehnen.
19.1.2. Ausschluss
Für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse, versehentliche Beschädigun-
gen, unsachgemäße Verwendung, am Produkt vorgenommene Veränderungen, Um-
bauten, Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen, Vernachlässigung, Viren oder
Softwarefehler, unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Verpackung oder Verlust
bei Rücksendung des Produktes entstanden sind, übernimmt der Garantiegeber kei-
ne Garantie.
Die Garantie erlischt, wenn der Fehler am Gerät durch Wartung oder Reparatur ent-
standen ist, die durch jemand anderen als durch einen vom Garantiegeber autorisier-
ten Servicepartner durchgeführt wurde. Die Garantie erlischt auch, wenn Aufkleber
oder Seriennummern des Gerätes oder eines Bestandteils des Gerätes verändert oder
unleserlich gemacht wurden.
19.1.3. Service Hotline
Vor Einsendung des Gerätes an den Garantiegeber müssen Sie sich über die Service
Hotline oder das Service Portal an uns wenden. Sie erhalten insoweit weitergehen-
de Informationen, wie Sie Ihren Garantieanspruch geltend machen können.
Die Inanspruchnahme der Hotline ist ggf. kostenpflichtig.
Die Service Hotline ersetzt auf keinen Fall eine Anwenderschulung für Soft- bzw. Hard-
ware, das Nachschlagen im Handbuch oder die Betreuung von Fremdprodukten.
19.2. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort
Reparatur bzw. den Vorort Austausch
Soweit sich ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch ergibt, gelten
die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch
für Ihr Produkt.
Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs muss von Ihrer
Seite Folgendes sichergestellt werden:
•
Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintref-
fen, soll uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten
gewährt werden.
•
Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungsge-
mäßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur Feh-
lerbehebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Verfü-
gung gestellt werden.
•
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der In-
anspruchnahme der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verantwort-
lich.
•
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Gerä-
te nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst
verantwortlich.
•
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Aus-
tausch beträgt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäteten
oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
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