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Wartung und Service
Wartung und Reinigung
Ziehen Sie vor allen Arbeiten am Elektro-
werkzeug den Netzstecker aus der Steck-
dose.
Halten Sie das Elektrowerkzeug und die Lüf-
tungsschlitze sauber, um gut und sicher zu
arbeiten.
Sollte das Elektrowerkzeug trotz sorgfältiger Herstel-
lungs- und Prüfverfahren einmal ausfallen, ist die
Reparatur von einer autorisierten Kundendienststelle
für Bosch-Elektrowerkzeuge ausführen zu lassen.
Geben Sie bei allen Rückfragen und Ersatzteilbestel-
lungen bitte unbedingt die 10-stellige Sachnummer
laut Typenschild des Elektrowerkzeuges an.
Kundendienst und Kundenberatung
Der Kundendienst beantwortet Ihre Fragen zu Repa-
ratur und Wartung Ihres Produkts sowie zu Ersatztei-
len. Explosionszeichnungen und Informationen zu
Ersatzteilen finden Sie auch unter:
www.bosch-pt.com
Das Bosch-Kundenberater-Team hilft Ihnen gerne bei
Fragen zu Kauf, Anwendung und Einstellung von Pro-
dukten und Zubehören.
www.powertool-portal.de, das Internetportal für
Handwerker und Heimwerker.
www.ewbc.de, der Informations-Pool für Handwerk
und Ausbildung.
Deutschland
Robert Bosch GmbH
Servicezentrum Elektrowerkzeuge
Zur Luhne 2
37589 Kalefeld – Willershausen
Tel.: +49 (1805) 70 74 10
Fax: +49 (1805) 70 74 11
E-Mail: Servicezentrum.Elektrowerkzeuge@de.
bosch.com
Tel.: +49 (1803) 33 57 99
Fax: +49 (711) 7 58 19 30
E-Mail: kundenberatung.ew@de.bosch.com
Österreich
ABE Service GmbH
Jochen-Rindt-Straße 1
1232 Wien
Tel. Service: +43 (01) 61 03 80
Fax: +43 (01) 61 03 84 91
Tel. Kundenberater: +43 (01) 7 97 22 30 66
E-Mail: abe@abe-service.co.at
12 | Deutsch
Schweiz
Tel.: +41 (044) 8 47 15 11
Fax: +41 (044) 8 47 15 51
Luxemburg
Tel.: +32 (070) 22 55 65
Fax: +32 (070) 22 55 75
E-Mail: outillage.gereedschap@be.bosch.com
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen
einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elek-
tronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung
in nationales Recht müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Änderungen vorbehalten.
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