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Dalbach GS60V-45-01 Manual De Instrucciones página 26

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Ersatzteile / Kundenservice
11 Garantiebedingungen
Als Käufer eines Dalbach-Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den
folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während der ersten 6
Monate werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt. Voraussetzung ist, dass das Gerät
ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der
Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z. B. in Hotels, Kantinen) oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während der ersten 6 Monate werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt. Voraussetzung
ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren
6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung
bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät,
noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen
in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installation oder
durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von chemischer bzw.
elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-,
Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, die aufgrund von Transportschäden
zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere
besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Dalbach-Gerät
Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung
gilt nicht für mangelfreie, durch eine qualifizierte Fachkraft mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften
eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden,
werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine
Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen
Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
• Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
• Wird ein Gerät überprüft bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
werden Anfahrts- und Arbeitspauschalen berechnet.
Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich
(s. Kapitel „Ersatzteile / Kundenservice").
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