Ladegerät Bosch C30 I Bedienungsanleitung
3. Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Altgeräte können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
unentgeltlich abgegeben werden.
Darüber hinaus sind Vertreiber in fol genden Fällen zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet:
Ver trei ber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindes tens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalen der jahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haus-halt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist die
Ab-holung des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu un-
entgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommu ni kationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager und
Versandflächen mindestens 800 m² betragen, wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2
(Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung über
50 Zentimeter) be-schränkt ist.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete Rückgabe-
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das
gilt auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,
die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
4. Löschung von Daten
Der Endnutzer ist für das Löschen der eventuell gespeicherten, personenbezogenen
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.
5. Bedeutung des Symbols„ durchgestrichene Mülltonne"
Auf Elektro- und Elektronikgeräten befindet sich meist das Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne. Das Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige
Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom Hausmüll zu erfassen ist.
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