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AT
Elektrogeräte
gehören nicht in
den Hausmüll.
Das Symbol der durch-
gestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass dieses
Produkt am Ende der
Nutzungszeit nicht über
den Haushaltsmüll ents-
orgt werden darf.
Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte:
Verbraucher sind
gesetzlich dazu ver-
pflichtet, Elektro- und
Elektronikgeräte am
Ende ihrer Lebensdauer
einer umweltgerechten
Wiederverwertung
zuzuführen. Auf die-
se Weise wird eine
umwelt- und ressourcen-
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CH
schonende Verwertung
sichergestellt.
Je nach Umsetzung in
nationales Recht, kön-
nen Sie folgende Mög-
lichkeiten haben:
• an einer Verkaufs-
stelle zurückgeben,
• an einer offiziellen
Sammelstelle abge-
ben,
• an den Hersteller/
Inverkehrbringer
zurücksenden.
Nicht betroffen sind
den Altgeräten beige-
fügte Zubehörteile und
Hilfsmittel ohne Elektro-
bestandteile.