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Garantiezeit und gesetz-
liche Mängel ansprüche
Die Garantiezeit wird
durch die Gewährleis-
tung nicht verlängert.
Dies gilt auch für
ersetzte und reparierte
Teile. Eventuell schon
beim Kauf vorhandene
Schäden und Mängel
müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet
werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfal-
lende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach
strengen Qualitätsricht-
linien sorgfältig produ-
ziert und vor Anlieferung
gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung
gilt ausschließlich
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CH
für Material- oder
Fabrikationsfehler.
Diese Garantie erstreckt
sich nicht auf die
normale Abnutzung
von Verschleißteilen
(z. B. Akkukapazität).
Diese Garantie ver-
fällt, wenn das Produkt
beschädigt, nicht sachge-
mäß benutzt oder nicht
gewartet wurde. Ebenso
bei Schäden durch Was-
ser, Frost, Blitz und Feuer
oder falschen Transport.
Für eine sachgemäße
Benutzung des Produkts
sind alle in der Betrieb-
sanleitung aufgeführten
Anweisungen genau
einzuhalten. Verwen-
dungszwecke und Hand-
lungen, von denen in der
Betriebsanleitung abge-
raten oder vor denen
gewarnt wird, sind unbe-