Störungsbehebung
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STÖRUNG
MÖGLICHE URSACHE
Schwache
Der Staubbehälter ist voll.
Saugleistung
Die Filter sind verschmutzt.
Im Saugrohr oder der Düse befindet sich ein
Fremdkörper.
6 Allgemeine Garantiebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen, die
Voraussetzungen und Umfang unserer
Garantieleistung beschreiben, lassen das
Gewährleistungsrecht des Endabnehmers
unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes haben Sie eine
Herstellergarantie (2 Jahre ab Kaufdatum).
Während dieser Garantiezeit haben Sie die
Möglichkeit, Ihre Ansprüche direkt in der
Serviceplattform des Herstellers unter www.ggv-
service.de gelten zu machen.
Beim Abschluss einer zusätzlichen Garantie
zwischen Ihnen und Ihrem Händler sind jegliche
Ansprüche nach Ablauf der 24-monatigen
Herstellergarantie aus-geschlossen. Wenden Sie
sich in diesem Fall direkt an Ihrem Händler.
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum
(Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6
Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich
beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne
besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich
ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels,
Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate
ab Kauf-datum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am
Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für
Reparaturen zugänglich ist.
In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie
verlängert sich die Garantie weder für das Gerät
noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
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ABHILFE
Den Staubbehälter entleeren.
Die Filter wie unter „Wartung"
beschrieben Reinigen.
Das Zubehör auf Fremdkörper
kontrollieren.
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle
Mängel am Gerät, die nachweisbar auf mangelhafte
Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige
Beschädigung, Schäden, die durch Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße
Aufstellung, bzw. Installation oder durch Anschluss
an falsche Netzspannung entstehen, Schäden,
aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer
Einwirkung oder durch sonstige anormale
Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emaille
Schäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte
Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät
ausgeschlossen, wenn die aufgrund von
Transportschäden zurückzuführen sind. Wir
erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne
unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von
nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät
Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft
verwendet wurden.
Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch
einen qualifizierten Fachmann mit unseren
Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung
des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften
eines anderen EU-Landes.
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
erworben wurden und in Betrieb sind.
Bei Reklamationen defekter Geräte müssen
Absender- und Empfänger Anschrift in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich sein.
Für Geräte, die in anderen europäischen Ländern
erworben und betrieben werden, gelten die
Garantiebedingungen des Verkäufers.
Für Reparaturaufträge außerhalb der
Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die
Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu
bezahlen.