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CEMO DT-Mobil Easy 125I Manual Del Usuario página 4

Sistema de depósito diésel móvil

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  • ESPAÑOL, página 86
D
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese mobile Dieseltankstelle DT-Mobil Easy
ist ein zugelassener IBC (= Intermediate Bulk
Container) gemäß ADR für gefährliche Güter der
Verpackungsgruppe III (flüssige, nicht brennbare,
wassergefährdende Stoffe mit geringer Gefahr)
sowie brennbare Flüssigkeiten mit einem Flamm-
punkt > 55 °C.
Der Sammel-, Transport- und Entnahmebehälter ist
auch zum Aufstellen im Freien geeignet (Umge-
bungsbedingungen Kapitel 2.1 beachten!).
Eine bestimmungsgemäße Verwendung betrifft
z.B. (vorzugsweise) folgende Flüssigkeiten:
Dieselkraftstoff/Heizöl
Biodiesel
1.2.1
DT-Mobil Easy mit ADR-Zulassung
i
Erkennbar an Zulassungsnr. D/BAM...
auf Typenschild.
Für Behälter mit ADR-Zulassung gilt:
keine Einschränkung bzgl. direktem Verbrauch
(d.h., es können vom Ausgangsort mehrere
Betankungsstellen nacheinander angefahren
werden).
keine Einschränkung bzgl. Abladen am Betan-
kungsort, jedoch:
i
Wichtig!
In Wasserschutzgebieten nur mit Ver-
wendung einer Auffangwanne.
Bezettelung (Aufkleber) erforderlich,
Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät,
Mitführen eines Begleitpapiers (hier Beförde-
rungspapier) erforderlich (nationale Ausnah-
meregelungen beachten!),
die sog. „1000-Punkte-Regel" gemäß Tabelle
1.1.3.6 ADR, d.h. Gesamtmenge pro Fahrzeug
< 1000 Punkte
►(bei Dieselkraftstoff ist 1 l = 1 Punkt),
Wiederholungsprüfung 2½ Jahre nach Herstel-
lungsdatum durch Sachkundigen erforderlich.
ADR-Zulassung erlischt nach 5 Jahren. Nach
Ablauf der 5 Jahre darf die Tankanlage noch
gemäß Regelung ADR 1.1.3.1 c) verwendet
werden (siehe Abschnitte 1.2.2 und 8.1).
i
Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.
4
1.2.2
DT-Mobil Easy nach ADR 1.1.3.1 c)
i
Erkennbar am Typenschild ohne D/
BAM-Zulassungsnr.
Gemäß ADR 1.1.3.1 c) (in Deutschland sog. „Hand-
werkerregelung") dürfen auch mit Behältern ohne
ADR-Zulassung Gefahrguttransporte durchgeführt
werden.
Für Behälter ohne ADR-Zulassung gilt:
Transport nur für direkten Verbrauch mit Eigen-
betankung (d.h., Anfahren nur einer Betan-
kungsstelle und Durchführung der Betankung
nicht durch Dritte),
keine Bezettelung (Aufkleber) erforderlich,
keine Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät,
kein Begleitpapier erforderlich,
zulässiger Behälterinhalt: max. 450 l, es gilt
ebenfalls die sog. „1000-Punkte-Regel" (siehe
Abschnitt 1.2.1),
keine Wiederholungsprüfung erforderlich;
keine Lebensdauerbeschränkung.
1.2.3
Zusammenfassung
Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungs-
gemäß!
Aus Sicherheitsgründen ist es auch nicht gestattet,
Umbauten an der Tankanlage vorzunehmen (außer
der Anbau von Zubehör, das speziell durch den
Hersteller bereitgestellt wird (siehe Kapitel 6).
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch das Beachten aller Hinweise in dieser Be-
triebsanleitung.
1.3
Sachwidrige Verwendung
i
Wichtig!
Eine sachwidrige Verwendung ist
demzufolge auch das Nichtbeachten der
Hinweise dieser Betriebsanleitung.
D e s w e i t e r e n :
Nichtbeachtung der Regelungen der ADR
(einschließlich 1.1.3.1 c) und jeweils gültiger
nationaler Bestimmungen.
Lagerung und Transport von anderen als den
unter bestimmungsgemäßer Verwendung
genannten Flüssigkeiten, z. B.: Bioethanol, Che-
mikalien, Öle (Schmier-, Hydraulik-, Pflanzenöl).

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