5
Garantie
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen:
(...)
5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate.
(...)
In den folgenden Fällen bestehen keine Gewährleistungsansprüche:
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
- bei strukturellen Änderungen an unseren Produkten
- bei Nichtverwendung von Originalersatzteilen
- bei natürlicher Abnutzung
- bei Störungen, die aufgrund fehlerhafter Montage oder unterlassener Wartung auftreten
- bei Störungen, die aufgrund einer unsachgemäßen Verwendung auftreten
- bei Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung bei Kunden und seinen
Vertragspartnern bzw. Werkstätten auftreten
- bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhaftem
Einbau oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind.
(...)
In verschiedenen Ländern können die Gewährleistungsbestimmungen unterschiedlich sein.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Händler in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
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Entsorgung
Der Hersteller ist verantwortlich für die Rücknahme und das Recycling des
Patientenlifters und erfüllt die Anforderungen nach der europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Über Ihren örtlichen Entsorger
können Sie Informationen erlangen, an welchen Stellen Sie den Patientenlifters für
Sie kostenfrei zum Recycling abgegeben können. Die Entsorgung über den Hausmüll
ist nicht zulässig.
Für Rückfragen steht Ihnen auch Ihr Fachhändler gerne zur Verfügung.
Die Verpackungsmaterialien können Sie entweder zum Recycling geben oder bei
Ihrem Fachhändler lassen.
7
Übereinstimmungserklärung
Der Patientenlifter Eagle entspricht den Anforderungen der Europäischen
Richtlinie 93/42/EEC (Medizinprodukterichtlinie).
und den Produktnormen:
EN 10535: 2006
Eagle
2011-09