SICHERHEITSHINWEISE
4. Die Lagerung von Ausrüstung/Geräten muss gemäß den Herstelleranweisungen
erfolgen.
5. Lagerung von verpackten (nicht verkauften) Geräten Die Lagerschutzverpackung muss
so beschaffen sein, dass ein mechanischer Schaden am Gerät in der Verpackung kein
Leck der Kältemittelfüllung verursacht. Die maximal zulässige Anzahl von Geräten, die
gelagert werden dürfen, werden von den lokalen Vorschriften bestimmt.
6. Informationen für Wartungen/Kundendienst.
6-1 Bereichsprüfungen
Vor dem Beginn von Arbeiten an Systemen, die entzündliche Kältemittel enthalten,
sind Sicherheitsprüfungen erforderlich, um sicherzustellen, dass das Risiko einer
Entzündung minimiert ist. Bei Reparaturen am Kühlsystem müssen folgende
Vorsichtsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten am System getroffen werden.
6-2 Vorgehensweise
Alle Arbeiten müssen innerhalb einer kontrollierten Vorgehensweise durchgeführt
werden, um das Risiko des Vorhandenseins von entzündlichem Gas oder Dampf
während dieser Arbeiten zu minimieren.
6-3 Allgemeiner Arbeitsbereich
Alle Wartungstechniker und alle anderen Personen, die sich im betreffenden Bereich
aufhalten, müssen über die Art der durchzuführenden Arbeiten informiert sein.
Die Arbeit in begrenzten Räumlichkeiten muss vermieden werden. Der Bereich um
den Arbeitsbereich herum muss von anderen Bereich getrennt werden. Es muss
sichergestellt sein, dass innerhalb des Arbeitsbereichs sichere Bedingungen durch die
Kontrolle des entzündlichen Materials hergestellt ist.
6-4 Prüfung auf Anwesenheit von Kältemittel
Der Arbeitsbereich muss mit einem geeigneten Kältemitteldetektor vor und während der
gesamten Arbeiten geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Techniker potenzielle
entzündliche Gase/Dämpfe sofort bemerken können. Stellen Sie sicher, dass die
verwendete Lecksuchausrüstung für die Nutzung mit entzündlichen Kältemitteln
geeignet ist, d.h. diese darf keine Zündfunken erzeugen und sie muss vorschriftsmäßig
abgedichtet und brandschutzmäßig eigensicher sein.
6-5 Vorhandensein eines Feuerlöschers
Falls an der Kältemittelausrüstung oder damit verbundenen Teilen Arbeiten in
Verbindung mit Wärme oder Hitze ausgeführt werden müssen, muss ein geeigneter
Feuerlöscher zur Hand sein. Am Befüllbereich muss ein Trockenpulverlöscher oder ein
CO
Feuerlöscher vorhanden sein.
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6-6 Keine Zündquellen erlaubt
Keine Person, die Arbeiten in Verbindung mit dem Kühlsystem durchführt, bei denen
auch an Leitungen gearbeitet wird, die entzündliches Kältemittel enthalten oder
enthielten, darf irgendwelche Zündquellen benutzen, die zum Risiko eines Brands
oder einer Explosion führen. Alle möglichen Zündquellen, wozu auch Zigarettenrauch
gehört, müssen ausreichend weit entfernt vom Ort der Installation, der Reparaturen
oder des Aus- oder Einbaus entfernt sein, wenn während dieser Arbeiten die
Möglichkeit besteht, dass entzündliches Kältemittel in den umgebenden Bereich
gelangen kann. Vor Beginn von Arbeiten und dabei muss der Bereich um die Anlage
überwacht werden, um sicherzustellen, dass keine brennbaren Gefahren oder Risiken
für eine Entzündung bestehen. Es müssen Schilder mit der Aufschrift „Rauchen
verboten" aufgestellt werden.
6-7 Belüftung des Bereichs
Stellen Sie vor dem Öffnen des Systems oder vor Beginn von Arbeiten in Verbindung
mit Wärme oder Hitze sicher, dass sich der Arbeitsbereich im Freien oder in einem
gründlich belüfteten Bereich befindet. Während der gesamten Arbeiten ist die
Belüftung laufen zu lassen. Die Belüftung muss brandschutzmäßig sicher und
so ausgeführt sein, dass frei gesetztes Kältemittel auf sichere Art und Weise und
bevorzugt nach draußen in eine ungefährliche Atmosphäre entlassen wird.
6-8 Prüfungen am Kühlgerät
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