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18 | VLH 2155 | Schlussprüfung und Einweisung
4.
Schlussprüfung und Ein-
weisung
1. VLH 2155 entsprechend den Vorgaben (z. B BGG 945
in Deutschland) auf Funktion und Sicherheit durch
einen Sachkundigen prüfen.
2. Den Betreiber in die Bedienung und die Sicherheits-
einrichtungen einweisen.
3. Die Inbetriebnahme im Prüfbuch entsprechend den
Vorgaben (z. B BGG 945-1 in Deutschland) doku-
mentieren.
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1 689 978 583
2017-07-14
5.
Allgemeine Hinweise
5.1
Jährliche Sachkundigenprüfung (UVV)
Neben der Prüfung vor der Erstinbetriebnahme der
Hebebühne durch unseren Kundendienst verlangen
die behördlichen Vorschriften mindestens eine Si-
cherheitsabnahme pro Jahr durch Sachkundige. Der
Bosch-Kundendienst oder eine von Bosch au-
torisierte Servicestelle ist gerne bereit, Ihnen ein Ange-
bot für einen Wartungsvertrag zu machen.
5.2
Garantie
Aufgrund der Tatsache, dass Hebebühnen hohen Si-
cherheitsanforderungen zum Schutz der damit arbeiten-
den Personen genügen müssen, weisen wir darauf hin,
dass wir jeglichen Garantieanspruch an die ordnungs-
gemäße Sicherheitsabnahme, Wartungsarbeiten und
deren Eintragungen in das Prüfbuch binden müssen. Es
dürfen nur Original-Bosch-Ersatzteile verwendet
werden, da beim Einbau vom Fremdteilen die Baumus-
terzulassung und der Garantieanspruch erlischt.
5.3
Elektrischer Anschluss
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Nach der Erstinstallation, nach Reparaturen, nach
Veränderungen an der Installation, sowie nach Vor-
schrift VDE 0100 vorgeschrieben, sind Schutzleiter-
prüfungen durchzuführen!
Robert Bosch GmbH