GARANTIEBEDINGUNGEN
Bei Material- und/oder Fabrikationsfehlern besteht eine Garantie von 1 (einem) Jahr ab dem
Lieferdatum. Die Garantie besteht aus dem Auswechseln und der kostenlosen Reparatur von
Teilen, wenn diese, nach Gutachtung des Herstellers, nicht einwandfrei funktionieren. Die
Seriennummer des Geräts, für das der Austausch bzw. die Reparatur beantragt wird, ist
mitzuteilen. Falls die Seriennummer nicht verfügbar ist, so muss der Herstellerfirma so bald wie
möglich eine Kaufbescheinigung (Rechnung oder andere gültige Steuerunterlage) zugesandt
werden). Von der Garantie sind alle Schäden ausgeschlossen, die durch Verschleiß, falsche
oder unsachgemäße Installation entstehen oder durch vom normalen Betrieb des Produkts
selbst abweichende Vorgänge verursacht werden. Der Hersteller garantiert für die perfekte
Eignung der gewählten Verpackungsmaterialien, sowohl hinsichtlich deren Komposition als
auch deren mechanischen Widerstand. Von der Garantie sind ferner alle Schäden
ausgeschlossen, die durch Transport und Lagerung oder durch Verwendung von
Zubehörteilen, die nicht den Spezifikationen des Herstellers entsprechen, sowie infolge von
Veränderungen oder Reparaturen durch nicht autorisiertes Personal entstehen. Bei Ankunft
der Fracht muss diese sofort in Anwesenheit des Spediteurs überprüft werden.
Wir empfehlen bei dieser Kontrolle sehr gewissenhaft vorzugehen, da Beschädigungen der
Verpackungen durch Aufschlagen oder Herunterfallen dank der Absorptionsfähigkeiten der
heutigen Verpackungsmaterialien nicht immer gleich ins Auge fallen. Dies schließt allerdings
nicht aus, dass die Ware trotz der vom Hersteller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen beim
Positionieren im Inneren der Verpackung Schäden erlitten haben könnte.
HINWEIS: Die Herstellerfirma weist den Käufer darauf hin, dass die Ware gemäß den
geltenden internationalen und nationalen Normen stets auf Risiko und Gefahr des Käufers
und, falls nicht zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung anders vereinbart, unversichert
transportiert wird. Jeglicher SCHADENSERSATZANTRAG infolge von Transport, Einladen,
Ausladen und Auspacken kann daher nicht der Herstellerfirma zur Last gelegt werden. Die
Produkte, für die die kostenlose Reparatur in Garantie angefordert wird, sind dem Hersteller
vom Kunden zuzusenden, wobei auch Transportkosten und Risiko zu Lasten desselben
gehen. Um Transportschäden zu vermeiden, sollte das Produkt unbedingt in seiner
Originalverpackung versandt werden. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden an
Fahrzeugen, die einem Rückgewinnungs-/Recyclingvorgang unterzogen wurden, falls diese
Schäden durch die Unerfahrenheit des Bedieners oder Nichtbeachtung der in der
Gebrauchsanleitung enthaltenen grundlegenden Sicherheitsvorschriften verursacht wurden.
Diese Garantie ersetzt und schließt jegliche andere Garantie aus, zu welcher der Verkäufer
laut Gesetz oder Vertrag verpflichtet ist, und legt alle Rechte des Kunden bezüglich Mängeln
und Defekten und/oder Qualitätsmängeln der erworbenen Produkte fest. Die Garantie verfällt
automatisch nach einem Zeitraum von zwölf Monaten bzw. falls sich auch nur eine der
folgenden Bedingungen ereignen sollte: nicht durchgeführte oder fehlerhafte Wartung;
Gebrauch von ungeeigneten Schmier- und Kontrastmitteln; inkompetente und/oder
unsachgemäße Anwendung; von nicht autorisiertem Personal durchgeführte Reparaturen
und/oder Verwendung von anderen als den Originalersatzteilen; Beschädigung durch
Aufprallen, Brand oder anderweitige Unfälle.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Erkennungsdaten der Maschine sind auf einem auf der Rückseite der Maschine
befindlichen Metallschild angegeben (siehe Abb. 1 und 2). Die Maschine weist folgende
dimensionale Eigenschaften auf:
Höhe: 1060 mm
Tiefe: 520 mm
GEBRAUCHSANLEITUNG
Breite:
500 mm
Gewicht:
90 Kg
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