DE - Garantiebedingungen
Mängelrüge
Die Käuferfi rma ist gehalten, die empfangene Ware zu kontrollieren und detailliert der Lieferfi rma schriftlich
innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Warenempfang die eventuell bei einer ersten Sichtprüfung festgestellten
- oder feststellbaren - Mängel oder sonstige Reklamationen hinsichtlich der Produkte mitzuteilen. Sollte der
Käufer es versäumen, eine solche Benachrichtigung zu machen, gelten die Waren als defi nitiv angenommen
und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen, ohne dabei voreingenommen zu sein gegen-
über der Möglichkeit, verborgene Mängel zu berichten, vorausgesetzt, dies erfolgt innerhalb des Garan-
tiezeitraums; In jedem Fall müssen diese Mängel innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Feststellung angezeigt
werden. Falls die empfangenen Güter Transportschäden aufweisen, muss die Käuferfi rma diese Güter-
schäden auf dem Internationalen Frachtbrief oder dem Lieferschein vermerken. Die Kosten für eventuelle
Rücksendungen der Güter gehen zu Lasten der Käuferfi rma. Es wird festgehalten, dass eventuelle Reklama-
tionen, die einen Teil der gelieferten Ware oder eine einzelne Güterlieferung betreffen, in keinem Fall den Rest
der Bestellung und die Bezahlung anderer empfangener und nicht bemängelter Güter berühren.
Zeichnungen und Installationsanweisungen
Zeichnungen, Muster und Installationsanweisungen der Geräte sind das ausschließliche Eigentum der
Lieferfi rma; Die Käuferfi rma darf diese nicht an Dritte weitergeben. Der Verkäufer gibt keine Garantie auf die
Korrektheit der Zeichnungen, die nicht vom Verkäufer zertifi ziert sind. Die zertifi zierten Zeichnungen werden
nur auf schriftliche Anfrage der Käuferfi rma gegen Bezahlung des vereinbarten Preises geliefert. Die Lieferfi r-
ma behält sich vor, jederzeit bis zur Übergabe der zertifi zierten Zeichnungen an die Käuferfi rma Änderungen
des Modells oder des Designs der Geräte und Bauteile vorzunehmen.
Garantie
Gehen Sie zu www.polewr.com, wenn Sie sich für eine Garantieverlängerung registrieren lassen möchten
. Bei einer korrekten Registrierung wird eine zusätzliche 2-Jahresgarantie nur auf Teile gegeben, gültig für
alle Teile ab Werk/Standort des Verkäufers. Es ist der Kaufbeleg (der Nachweis für den Kauf) vorzulegen, um
sich für die Garantieverlängerung zu qualifi zieren. Die Garantieverlängerung gilt nur für Teile, die gemäß der
nachstehend beschriebenen Garantie abgedeckt sind. So fallen zum Beispiel Teile, die als Ergebnis einer un-
sachgemäß durchgeführten Installation oder Anwendung oder einer missbräuchlichen oder unsachgemäßen
Nutzung beschädigt wurden, nicht unter die Garantie.
Der Verkäufer garantiert dem Käufer für einen Zeitraum, der 1 Jahr ab dem Datum der ersten Rechnung
für die Ausrüstung vom Verkäufer nicht überschreitet, dass die gesamte Ausrüstung frei von Material- und
Bearbeitungsfehlern ist. Diese Verpfl ichtung beschränkt sich auf die Ausbesserung oder den Austausch der
defekten Teile im Werk der Lieferfi rma während des genannten Zeitraums mit folgenden Einschränkungen:
a. Die Garantie ist nur gültig, wenn die Produkte entsprechend den Anweisungen der Lieferfi rma installiert,
in Betrieb genommen und gewartet worden sind (d.h. das Parker Benutzerhandbuch) und, soweit erfor-
derlich, korrekt an das Strom-, Wassernetz und die Kanalisation angeschlossen, vorschriftsmäßig gereinigt
und von einer Fachkraft in Betrieb gesetzt worden sind. Alle Produkte müssen mit einer korrekt bemes-
senen vorgeschalteten Vorfi lteranlage ausgestattet werden. Der Verkäufer ist frei von jeder Verpfl ichtung
einer Kompensation oder Entschädigung für einen direkten oder indirekten Schaden, der durch das Fehlen
einer adäquaten vorgeschalteten Vorfi ltrierung entstanden ist. Erosions-, Korrosionsauswirkungen und
normaler Verschleiß sind von der Garantie ausgenommen.
b. Die Lieferfi rma behält sich vor, für Spezialprodukte (einschließlich Kältetrockner der Baureihen Quasar
und LCD, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein) die Garantiebedingungen nur anzuerkennen, wenn die
Inbetriebnahme durch Servicetechniker der Lieferfi rma oder ggf. durch zuvor von der Lieferfi rma autori-
siertes Personal erfolgt ist. In diesem Fall muss das Protokoll der Inbetriebnahme von dem autorisierten
Personal ausgefüllt und an die Lieferfi rma gesandt werden. Die Missachtung dieser Anweisung zieht die
Verfall aller Garantieansprüche nach sich.
c. Die Lieferfi rma behält sich das Recht vor, ein Produkt während der Garantiezeit zu ersetzen, ohne jedoch
die Kosten für die Entsorgung und Installation der Produkte zu übernehmen.
d. Die Lieferfi rma behält sich vor, die eigenen Produkte zu ändern oder zu verbessern, ohne Verpfl ichtung,
die zuvor produzierten Produkte zu ändern.
e. Unzureichende Wartung oder bestimmungsfremder Gebrauch der Produkte führt zum Verfall der Garan-
tie.
f. Die Lieferfi rma übernimmt im Rahmen dieser Garantie in keinem Fall die der Käuferfi rma für den Aus-
tausch von Bauteilen oder mangelhafter Produkte entstandenen Arbeitskosten.
g. Die Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer zuerkannt und kann nicht übertragen werden, wenn dies
nicht ausdrücklich und schriftlich von der Lieferfi rma zugestanden wird. Der Käufer muss den Verkäufer
innerhalb maximal 8 (acht) Tagen ab der Entdeckung von Mängeln, und keinesfalls später als 8 (acht) Tage
nach Ablauf des oben angegebenen bzw. geltenden Garantiezeitraums benachrichtigen. Die Käuferfi rma
muss die Mängel mit dem von der Lieferfi rma verteilten Formular „Passport" anzeigen.
Alle Garantieansprüche müssen vom Verkäufer bestätigt werden, und Folgendes liegt innerhalb der Ent-
scheidung des Verkäufers:
1. die Ersatzteile frei ab Werk zuliefern;
2. die Bauteile/Produkte vor Ort auszubessern mit Berechnung der Transport-, Unterhalts-, Hotel- und
Arbeitskosten an die Käuferfi rma;
3. der Käuferfi rma zu gestatten, die Reparaturen vor Ort ausführen zu lassen;
4. die Käuferfi rma zu autorisieren, die Ersatzteile lokal zu erwerben oder;
5. die Käuferfi rma aufzufordern, die defekten Bauteile/ Produkte zur Ausbesserung an die Lieferfi rma frei
Haus zu senden.
Die Lieferfi rma ist berechtigt, die Einsendung der als mangelhaft erklärten Bauteile zur Überprüfung oder
die Aufbewahrung derselben für eine spätere Prüfung durch einen Beauftragten der Lieferfi rma zu verlangen.
Der Verkäufer ist nicht verpfl ichtet, Zahlungen zu tätigen, bevor er nicht die Möglichkeit hatte, den betreffen-
den Garantieanspruch in der oben beschrieben Weise zu prüfen.
Garantieansprüche jeder Art seitens der Käuferfi rma oder behauptete Vertragswidrigkeiten der Lieferfi rma
oder andere Gründe geben der Käuferfi rma in keinem Fall das Recht, Zahlungen zu verzögern oder verein-
barte Zahlungsbedingungen zu ändern.
Produkthaftung
Die Käuferfi rma bürgt für und stellt die Lieferfi rma von der Haftung für Produktfolgeschäden jeder Art frei:
a. an allen (beweglichen und unbeweglichen) Gütern jeder Art, die entstehen sollten, solange sich die Pro-
dukte im Besitz der Käuferfi rma befi nden.
b. an von der Käuferfi rma produzierten Produkten oder an Produkten, die in die von der Käuferfi rma
produzierten Produkte eingebaut sind; er stellt die Lieferfi rma ebenso für Verluste oder Schäden an jeder
Art von Eigentum frei, Ob ein Schaden an diesen Produkten oder durch sie entstanden sind aufgrund der
Eigenschaften der Geräte.
Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt für Produktionsverluste, Einkom-
mensverluste oder andere Konsequenzen und Folgen oder indirekten wirtschaftlichen Schaden. Das oben
Gesagte ist gültig während und nach dem Garantiezeitraum.
Geistiges Eigentum
Handelsnamen, kommerzielle Namen oder andere entscheidende Markierungen/Logos/Kennzeichen
an den Waren sind exklusives Eigentum des Verkäufers und dürfen in keiner Weise geändert, modifi ziert,
entfernt oder gelöscht werden. Der Käufer kann zum eingeschränkten Zweck des Wiederverkaufs der Waren
an die Öffentlichkeit die Handelsnamen, kommerziellen Namen und anderen entscheidenden Markierungen/
Logos/Kennzeichen sowie andere industrielle Exklusivrechte oder Know-How in Verbindung mit diesen
Waren und erforderlich für den Wiederverkauf nutzen, allerdings blieben all diese das exklusive Eigentum
des Verkäufers. Jede andere Benutzung des intellektuellen Eigentums, falls nicht ausdrücklich in schriftlicher
Form vom Verkäufer bewilligt, wird als Verletzung der Rechte des Verkäufers gesehen und wird strafrechtlich
verfolgt oder in anderer Weise erzwungen.
Persönliche Daten
Der Käufer erklärt hiermit, dass er Kenntnis davon genommen hat, dass alle kommunizierten Daten in
Übereinstimmung mit Informativa ex art behandelt und benutzt werden. 13 D. lgs. 196/2003.
Streitfragen
Alle Streitfragen zwischen den Parteien werden im Rahmen der italienischen Rechtsprechung beigelegt.
Der zuständige Gerichtshof ist ausschließlich das Gericht in Padua - Italien,