– Benutzen Sie das Gerät nicht in der Nähe von star-
ken elektromagnetischen Feldern, halten Sie es fern
von Funkanlagen oder Mobiltelefonen.
– Verwenden Sie nur die mitgelieferte oder originale
Ersatz-Manschetten. Ansonsten werden falsche
Messwerte ermittelt.
• Drücken Sie nicht auf Tasten, solange die Manschette
nicht angelegt ist.
• Falls das Gerät über einen längeren Zeitraum nicht
benutzt wird, wird empfohlen die Batterien zu entfer-
nen.
Hinweise zu Batterien
• Batterien können bei Verschlucken lebensgefährlich
sein. Bewahren Sie deshalb Batterien und Produkte für
Kleinkinder unerreichbar auf. Wurde eine Batterie ver-
schluckt, muss sofort medizinische Hilfe in Anspruch
genommen werden.
• Batterien dürfen nicht geladen oder mit anderen Mit-
teln reaktiviert, nicht auseinander genommen, in Feuer
geworfen oder kurzgeschlossen werden.
• Nehmen Sie die Batterien aus dem Gerät heraus, wenn
diese verbraucht sind oder Sie das Gerät länger nicht
benutzen. So vermeiden Sie Schäden, die durch Aus-
laufen entstehen können. Ersetzen Sie immer alle Bat-
terien gleichzeitig.
• Benutzen Sie keine verschiedenen Batterie-Typen,
Batterie-Marken oder Batterien mit unterschiedlicher
Kapazität. Verwenden Sie vorzugsweise Alkaline-
Batterien.
Hinweise zu Reparatur und Entsorgung
• Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsor-
gen Sie die verbrauchten Batterien an den dafür vorge-
sehenen Sammelstellen.
• Öffnen Sie nicht das Gerät. Bei nicht beachten erlischt
die Garantie.
• Das Gerät darf nicht selbst repariert oder justiert wer-
den. Eine einwandfreie Funktion ist in diesem Fall nicht
mehr gewährleistet.
• Reparaturen dürfen nur vom Beurer Kundenservice
oder autorisierten Händlern durchgeführt werden. Prü-
fen Sie jedoch vor jeder Reklamation zuerst die Batte-
rien und tauschen Sie diese gegebenenfalls aus.
• Bitte entsorgen Sie das Gerät gemäß der
Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie
2002/96/EC – WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie
sich bitte an die für die Entsorgung zuständige kom-
munale Behörde.
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