Bei Mehrpersonennutzung des Steigschutzsystems dürfen
maximal 3 Personen gleichzeitig im System gesichert sein
und der Mindestabstand von 5m ist nicht zu unterschreiten.
Während der ersten Steigmeter (< 3 m ab Standfläche) ist besondere
Vorsicht geboten, da ein Schutz gegen Aufschlagen nicht sichergestellt
ist. Der Freiraum unterhalb des Benutzers muss >3m betragen!
Ebenfalls ist bei Arbeiten über Strukturen jederzeit der erforderliche
Freiraum unter den Füßen des Benutzers zu beachten. Das System
ist immer nur Bestimmungsgemäß und innerhalb der festgelegten
Einsatzbedingungen zu benutzen.
Die Aktivierung der Entriegelungsfunktion des Läufers bzw. hantieren
mit dem Läufer während des Aufstiegs oder Abstiegs, kann die sichere
Funktion des Bremsmechanismus behindern und ist daher nicht
zulässig. Vorsicht Lebensgefahr! Es dürfen keine Gegenstände wie
z.B. Werkzeugtaschen unterhalb des Läufers vor dem Körper hängen.
7.) Pflege
• Gepflegte Schutzausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen
halten länger!
• Entnehmen Sie die Läufer bei Nichtgebrauch von der
Steigschutzeinrichtung.
• Verschmutzte Läufer sind mit einem feuchten Lappen zu reinigen.
Andere Reinigungsmittel sind nicht gestattet.
• Feuchte Läufer luftig, nicht mit Wärmequelle trocknen.
• Läufer nicht mit aggressiven Stoffen (z.B. Öle, Fette, Säuren,
Lösungsmitteln oder anderen Chemikalien) in Verbindung bringen.
• Kein Fett verwenden. Bronze-Gleitlager (Achse und Führung)
regelmäßig leicht ölen. Bewegliche Teile können regelmäßig mit
einem harz-, säure- und silikonfreien Multiöl, das Gummi, Lack
und Kunststoffe nicht angreift, geschmiert werden. (Abbildung 8)
8.) Lagerung
Läufer trocken und lichtgeschützt lagern, Transport im Gerätekoffer
oder Gerätebeutel
9.) Reparatur
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller vorgenommen werden.
Beschädigte- oder sturzbelastete Sicherheitseinrichtungen, -geräte
oder Schutzausrüstungen sind sofort der Benutzung zu entziehen
und müssen durch einen Sachkundigen oder dem Hersteller
kontrolliert werden.
10.) Betriebsanweisung und Unterweisung
Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen
Absturz hat der Betreiber eine Betriebsanweisung zu erstellen, die
alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere
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