Sicherheitshinweise - ROBBE POWER PEAK ULTIMATE 2 Manual De Uso

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Bedienungsanleitung
Bestell Nr.
POWER PEAK ULTIMATE 2
8470
Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für das Automatik-Ladegerät Power Peak ULTIMATE 2 aus
dem robbe Sortiment entschieden haben. Damit besitzen Sie ein leistungsfähiges, mikro-
prozessorgesteuertes Ladegerät mit Akkumanagement für den Anschluss an eine 12 V
Spannungsquelle.
Trotz der einfachen Handhabung dieses Laders verlangt die Bedienung eines so hoch-
wertigen automatischen Ladegerätes wie dem Power Peak ULTIMATE 2 vom Anwender
einige Kenntnisse. Durch diese Anleitung wird es Ihnen schnell gelingen, sich mit dem
Gerät vertraut zu machen.
Um dieses Ziel sicher zu erreichen, sollten Sie die Bedienungsanleitung, insbesondere
auch das Kapitel "Kleine Akkukunde" und die Sicherheitshinweise aufmerksam lesen,
bevor Sie Ihr neues Automatik-Ladegerät in Betrieb nehmen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude mit Ihrem neuen Ladegerät!

Sicherheitshinweise

Am Ende der Bedienungsanleitung sind ausführliche Sicherheitshinweise zum
Umgang mit Ladegeräten und den unterschiedlichen Akkutypen aufgeführt.
Darüber hinaus sind noch weitere, wissenswerte generelle Hinweise zu den einzelnen
Akkutypen im Kapitel KLEINE AKKUKUNDE zusammengestellt.
Lesen Sie UNBEDINGT VOR Inbetriebnahme des Gerätes diese Anweisungen und
Sicherheitshinweise durch.
Falscher Umgang mit Akkus und Ladegeräten kann zur Explosion und Feuer der Akkus
führen.
Haftungsausschluss
Dieses Ladegerät ist ausschließlich für das Laden von den in der Anleitung genannten
Akkus konzipiert und zugelassen. robbe Modellsport übernimmt keinerlei Haftung bei
anderweitiger Verwendung.
Sowohl die Einhaltung der Betriebsanleitung als auch die Bedingungen und Methoden
beim Betrieb, Verwendung und Wartung des Ladegeräts können von robbe-Modellsport
nicht überwacht werden.
Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus
fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusam-
menhängen.
Soweit gesetzlich zulässig ist die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung, gleich aus
welchen Rechtsgründen, auf den Rechnungswert der an dem schadensstiftenden
Ereignis unmittelbar beteiligten robbe-Produkte begrenzt. Dies gilt nicht, soweit nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbe-
schränkt gehaftet werden muss.
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