Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch
Die gesetzlichen Bestimmungen zwingen uns, diese Warnhinweise vor
unsachgemäßem Gebrauch beizulegen. Vieles wird Ihnen selbstverständlich
erscheinen. Bedenken Sie jedoch immer, daß diese Hinweise unter allen
Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen und daß wir jede Haftung
für alle Schäden ablehnen, die durch Nichteinhaltung dieser Warnhinweise
zumindest mitverursacht werden.
Durch Ingebrauchnahme der Gleitschutzketten erklären Sie, daß Sie bzw. das
zuständige Personal diese Warnhinweise zur Kenntnis nehmen und einhalten
werden. Im Falle der Nichteinhaltung verzichten Sie auf jeden Anspruch gegen
den Hersteller, den Importeur und alle Händler. Die Nichteinhaltung der Warn-
hinweise kann zu beträchtlichen Personen- und Sachschäden (Verkehrsunfäl-
len) mit bedeutenden Folgen führen.
1. Gleitschutzketten niemals für anderen Zweck als zur Montage auf Fahrze-
ugreifen verwenden. Diese Ketten (auch Ersatzteile) sind gegen Verschleiß
einsatzgehärtet und dürfen daher nicht zum Ziehen, Heben und anderswie
zweckentfremdet verwendet werden.
2. Ketten nur auf Reifen montieren, die auf der Dimensionsetikette der Ver-
packung angeführt sind. Die Ketten passen auf Neureifen, die der ETRTO Norm
entsprechen und auf den zugeordneten Felgen montiert sind. Runderneuerte
Reifen sind oft größer, sodaß die Kettenpaßform nicht in jedem Falle gegeben
ist und überprüft werden muß. Angaben des Fahrzeugherstellers beachten!
Ketten mit ungeeigneter Paßform nicht verwenden. Reifenluftdruck laut
Fahrzeughersteller kontrollieren. Es ist nicht gestattet, den Reifenluftdruck vor
der Montage zu reduzieren und nach der Montage zu erhöhen. Dadurch kann
die Kette überspannt werden, was zu Schäden (Risse, Brüche) an der Kette und
am Reifen führen kann.
3. Bereits gebrauchte Ketten sind vor jeder Montage visuell zu prüfen. Bei
Beschädigungen oder Bruchstellen darf die Kette keinesfalls montiert werden.
Keine Gleitschutzkette montieren, bei der, und sei es auch nur an einem Ket-
tenglied, mehr als die Hälfte der Drahtstärke abgenützt ist.
4. Die Ketten müssen immer paarweise auf einer Achse montiert werden.
5. Alle Punkte der Montageanleitung genau beachten. Die Nichteinhaltung der
Montageanleitung kann zu Fehlfunktionen der Ketten und zu Schäden am
Fahrzeug sowie erhöhter Unfallgefahr führen.
6. Vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist die ordnungsgemäße Montage der
Ketten zu berprüfen.
7. Nach kurzer Fahrstrecke (ca. 50-100 m) sind die Ketten auf einwandfreien
zentrischen Sitz zu prüfen und, falls notwendig, nachzuspannen.
8. Gleitschutzketten nur so viel wie erforderlich spannen. Ein zu starkes Span-
nen kann Schäden an der Kette und am Reifen hervorrufen.
9. Nach Montage sicherstellen, daß kein Teil der Kette an Fahrzeugteilen streift.
10. Bei gut schneebedeckter Fahrbahn nicht schneller als 50 km/h, bei teilwei-
se schneefreier Fahrbahn wesentlich langsamer fahren. Höchstgeschwindig-
keit 50 km/h.
11. Es ist darauf zu achten, daß die Räder nicht durchdrehen. Es ist damit eine
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