Beschädigung der Ketten durch erhöhten Verschleiß gegeben.
12. Prüfen des Erhaltungszustandes und Verschleißes der Gleitschutzketten
alle 20 km bzw. Nach dem Überfahren längerer schneefreier Fahrbahnteile.
13. Reparaturen von Schäden oder Umbau auf eine andere Größe nur durch
qualifiziertes Personal durchführen lassen.
14. Für Reparaturen nur Original-Ersatzteile verwenden.
Garantiebedingungen
1. Die Garantiezusage regelt die allgemeinen Bedingungen, unter denen nach
Wahl von Veriga KF die Ketten kostenlos repariert oder ausgetauscht werden.
Die Garantiezusage hat keinerlei Einfluß auf Gewährleistung oder sonstige
sich aus dem Gesetz ergebende Ansprüche bzw. bei anderen schriftlichen
Garantievereinbarungen.
2. Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig
Beweise für die Einhaltung aller Bedingungen der „Warnung vor unsach-
gemäßem Gebrauch" vorgelegt werden. Bei Verletzungen der „Warnung vor
unsachgemäßem Gebrauch" erlischt die Garantie.
3. Aufgrund dieser Garantie kann der Ersatz von Personenschäden oder
Sachschäden nicht gefordert werden.
4. Der Ersatz für Sachschäden ist, soweit nicht gesetzlich zwingend vorg-
eschrieben, ausgeschlossen.
5. Die Garantie endet nach 6 Monaten, gerechnet vom Datum des Kaufes der
Kette. Das Kaufdatum ist durch einen Kaufbeleg nachzuweisen.
6. Die Garantiezusage ist durch Rücksendung der Schneeketten samt den
erforderlichen Beweisunterlagen und dem Kaufbeleg an den Hersteller oder
den Generalimporteur oder die Firma, bei welcher die Schneeketten gekauft
wurden, in Anspruch zu nehmen. Bei Geländeketten sind eventuelle Bean-
standungen mit genauer Beschreibung des Schadens sowie der Umstände
anläßlich des Schadenseintrittes innerhalb einer Woche nach Auftreten an
Veriga KF bzw. den Generalimporteur zu melden.
7. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf eine natürliche
Abnützung zurückzuführen sind.
Garantie
1. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem
Hersteller auf Rückgängigmachen des Kaufvertrages, Minderung des Kaufprei-
ses oder Ersatzlieferungen bleiben unberührt.
2. Wir garantieren die Verwendung von geprüftem Spezialstahl nach Werk-
sanalyse, fachgerechte Verarbeitung, einwandfreie Oberflächenhärte und
einwandfreie Paßform. Für die Garantie gelten die angegebenen Bedingungen.
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