11. Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
Entsorgen Sie das Gerät nicht
über den Hausmüll. Das Gerät
muss sachgerecht als Elektronik-
schrott entsorgt werden.
Beachten Sie Ihre jeweiligen nationalen
Bestimmungen. Für weitere Auskünfte
wenden Sie sich an unseren Service unter:
service@seca.com
12. Gewährleistung
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind, gilt eine
zweijährige Gewährleistungsfrist ab Liefe-
rung. Alle beweglichen Teile, wie z.B. Bat-
terien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind
hiervon ausgenommen. Mängel, die unter
die Gewährleistung fallen, werden für den
Kunden gegen Vorlage der Kaufquittung
kostenlos behoben. Weitere Ansprüche
können nicht berücksichtigt werden. Ko-
sten für Hin- und Rücktransporte gehen zu
Lasten des Kunden, wenn sich das Gerät
an einem anderen Ort als dem Sitz des
Kunden befindet. Bei Transportschäden
können Gewährleistungsansprüche nur
Modell 684
Batterien oder Akkus
Wenn Sie Batterien oder Akkus für Ihre
Waage verwenden, werfen Sie diese nicht
in den Hausmüll. Entsorgen Sie ver-
brauchte Batterien oder Akkus über Sam-
melstellen in Ihrer Nähe. Wählen Sie beim
Neukauf schadstoffarme Batterien ohne
Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) und ohne
Blei (Pb).
geltend gemacht werden, wenn für Trans-
porte die komplette Originalverpackung
verwendet und die Waage darin gemäß
dem originalverpackten Zustand gesichert
und befestigt wurde. Bewahren Sie daher
alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn
das Gerät durch Personen geöffnet wird,
die hierzu nicht ausdrücklich von seca au-
torisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Ge-
währleistungsfall direkt an den Verkäufer
des jeweiligen Landes zu wenden.
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