Batteriewechsel Am Zündautomat; Reinigung (Nur Bei Ausgeschaltetem Gerät!); Entsorgung; Technische Daten - Truma Trumatic S 2200 Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 52
Batteriewechsel am Zündautomat
Sind keine Zündfunken hörbar oder nur in Zeitabständen von
mehr als einer Sekunde, muss die Batterie erneuert werden.
Batterie nur bei ausgeschalteter Heizung wechseln. Vor Be-
ginn jeder Heizsaison neue Batterie einsetzen! Alte Batterie
fachgerecht entsorgen!
Batteriefachabdeckung nach oben schieben und Batterie
wechseln. Plus / Minus beachten. Batteriefach wieder
schließen.
Nur temperaturbeständige (+70 °C), auslaufsichere Mignon-
Batterie (LR 6, AA, AM 3) verwenden (Art.-Nr. 30030-99200),
andere Batterien können Funktionsstörungen verursachen!
Reinigung (nur bei ausgeschaltetem Gerät!)
Es empfiehlt sich, mindes tens einmal jährlich vor Beginn der
Heizsaison den sich am Wärmetauscher, an der Bodenplatte
und am Lüfterrad der Trumavent Warmluftanlage ansammeln-
den Staub zu entfernen. Das Lüfterrad muss vorsichtig mit
einem Pinsel oder einer Zahnbürste gereinigt werden.

Entsorgung

Das Gerät und die Batterie im Zündautomaten getrennt,
gemäß den administrativen Bestimmungen des jeweiligen
Verwendungslandes, entsorgen. Nationale Vorschriften und
Gesetze (in Deutschland ist dies z. B. die Altfahrzeug-Verord-
nung) müssen beachtet werden.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.

Technische Daten

ermittelt nach EN 624 bzw. Truma Prüfbedingungen
Gasart
Flüssiggas (Propan / Butan)
Betriebsdruck
30 mbar (siehe Typenschild)
Nennwärmeleistung
1850 W
Gasverbrauch
50 – 170 g/h
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com). Bezeichnen
Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben Sie die
Fabriknummer des Gerätes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersen-
den. Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner versandt
werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell entstehende
Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
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