2.8 Umweltschutz
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Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebil-
det und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Montage- und Inbetriebnahmepersonal
Die Montage und die erste Inbetriebnahme dürfen nur von ausgebildetem Fachper-
sonal durchgeführt werden. Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt:
• nationale Unfallverhütungsvorschriften
• nationale Brandschutzverordnungen
• elektrotechnische Fachkenntnisse
Verfügt das Montage- und Inbetriebnahmepersonal über eine dieser Qualifikationen
nicht, muss ein fachkundiges Montageunternehmen beauftragt werden.
Personal in der Ausbildung darf das Produkt nur unter Aufsicht oder nach Autorisie-
rung durch eine erfahrene Person montieren und in Betrieb nehmen.
Für die Einhaltung der VDE-Vorschriften (bzw. der nationalen Vorschriften für Elek-
trotechnik und Elektronik) sind der Betreiber und der Monteur selbst verantwortlich.
Unbefugte
WARNUNG
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Ar-
beitsbereich!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfül-
len, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbe-
fugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
• Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
• Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Ar-
beitsbereich weisen.
• Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
HINWEIS
Gefahr für die Umwelt durch falsche Handhabung von umweltgefähr-
denden Stoffen!
Bei falschem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere bei
falscher Entsorgung, können erhebliche Schäden für die Umwelt entste-
hen.
• Die unten genannten Hinweise zum Umgang mit umweltgefährdenden
Stoffen und deren Entsorgung stets beachten.
• Wenn umweltgefährdende Stoffe versehentlich in die Umwelt gelan-
gen, sofort geeignete Maßnahmen ergreifen. Im Zweifel die zuständi-
ge Kommunalbehörde über den Schaden informieren und geeignete
zu ergreifende Maßnahmen erfragen.
Folgende umweltgefährdende Stoffe werden verwendet:.
Elektrische und elektronische Bauteile
Elektrische und elektronische Bauteile können giftige Werkstoffe enthalten. Diese
Bauteile müssen getrennt gesammelt werden und bei kommunalen Sammelstellen
abgegeben werden oder durch einen Fachbetrieb entsorgt werden.