Pyro Next
| Faltrollstuhl
2.5. Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformität
•
Gelenkkontrakturen
•
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
sonstige Erkrankungen
2.6. Kontraindikationen
Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für Personen:
•
mit Sitzunfähigkeit
•
Gelenkschäden /Gelenkkontrakturen an beiden Armen
•
mit Wahrnehmungsstörungen
•
mit starken Gleichgewichtsstörungen
•
mit verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
mit starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeit
2.7. Konformitätserklärung
Die Bischoff & Bischoff GmbH erklärt als Hersteller in alleiniger
Verantwortung, dass der Rollstuhl Pyro Next mit den Anforderungen
der Richtlinie 93/42/EWG übereinstimmt.
8
2.8. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird, Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und der
Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wird.
2.9. Nutzungsdauer
Die zu erwartende Lebensdauer beträgt, bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch, Einhaltung der Sicherheits-, Pflege- und Wartungshinweise,
bis zu 5 Jahre. Über diesen Zeitraum hinaus kann der Rollstuhl bei
sicherem Zustand weiter verwendet werden.
Bischoff & Bischoff GmbH | 01.06.2019
Faltrollstuhl |
Pyro Next
9