Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätig-
keiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf die
Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestim-
men und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten
Auswirkungen auf die Umwelt müssen die nachste-
henden Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressourcen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Um-
weltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinwei-
se, die von jedem, der zur Interaktion mit dem Gerät
während seines vorgesehenen Lebenszyklus be-
rechtigt ist, beachtet werden müssen, um die Um-
weltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den ge-
setzlichen Bestimmungen im Betreiberland
entsorgt werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf
zu achten, dass keine umweltbelastenden
Stoffe (Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelan-
gen. Abfälle müssen nach den geltenden
einschlägigen Bestimmungen getrennt entsorgt
werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genom-
IT
men wird, müssen alle seine Komponenten in
Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt
entsorgt werden.
GB
DE
FR
ES
Wichtig
Das Auftreten von Unfällen bei der Verwen-
dung von Geräten hängt von vielen Faktoren
ab, die nicht immer zu vermeiden und zu
steuern sind. Einige Unfälle können von un-
vorhersehbaren Raumbedingungen abhän-
gen, andere sind vor allem benutzerbedingt.
Der Gebrauch des Gerätes ist Benutzern vor-
behalten, die autorisiert sind und sich ange-
messen informiert haben. Darüber hinaus
kann es bei der ersten Verwendung erforder-
lich sein, einige Vorgänge zu simulieren, um
sich mit den Bedienelementen und den wich-
tigsten Funktionen vertraut zu machen. Be-
Deutsch
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN IN HINBLICK AUF DIE UMWELTBELASTUNG
GEBRAUCH UND BETRIEB
EMPFEHLUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2002/
96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Ein-
klang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elektro-
und Elektronik-Altgeräte) muss der Betreiber bei
der endgültigen Außerbetriebnahme die Geräte bei
den hierfür vorgesehenen Rücknahmestellen abge-
ben oder im Moment des Erwerbs neuer Geräte un-
zerlegt an den Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtli-
nie 2002/96/EG entsorgt werden müssen, müssen
mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet
sein (siehe Seite 4).
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten zieht Sanktionen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun-
gen in dem Mitgliedstaat nach sich, in dem
die Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoffe enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für die
Umwelt sein können. Daher müssen sie un-
bedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
schränken Sie sich auf die vom Hersteller
vorgesehenen Verwendungszwecke, ohne
Änderungen an den Vorrichtungen vorzu-
nehmen, um nicht vorgesehene Leistungen
herbeizuführen. Überprüfen Sie vor dem Ge-
brauch, ob die Sicherheitsvorrichtungen in-
stalliert sind und einwandfrei funktionieren.
Neben Beachtung oben stehender Anforde-
rungen müssen die Benutzer sämtliche Si-
cherheitsnormen
Beschreibung der Bedienelemente sowie der
Inbetriebnahme aufmerksam durchlesen.
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befolgen
und
4
die