ANWEISUNGEN UND WARNHINWEISE FÜR DIE IN HINBLICK AUF DIE UMWELTBELASTUNG
Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätig-
keiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf die
Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestim-
men und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten
Auswirkungen auf die Umwelt müssen die nachste-
henden Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressourcen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Um-
weltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinwei-
se, die von jedem, der zur Interaktion mit dem Gerät
während seines vorgesehenen Lebenszyklus be-
rechtigt ist, beachtet werden müssen, um die Um-
weltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den ge-
setzlichen Bestimmungen im Betreiberland
entsorgt werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf
zu achten, dass keine umweltbelastenden
Stoffe (Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelan-
gen. Abfälle müssen nach den geltenden
einschlägigen Bestimmungen getrennt entsorgt
werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genom-
IT
IT
men wird, müssen alle seine Komponenten in
Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt
entsorgt werden.
GB
GB
DE
DE
ANWEISUNGEN UND WARNHINWEISE FÜR DIE BEDIENUNG UND BETRIEB
FR
FR
Wichtig
ES
ES
Die Anwender müssen nicht nur befugt
und angemessen informiert, ausgebil-
det und geschult sein sondern ggf.
auch beim ersten Einsatz des Gerätes
bestimmte Handgriff e simulieren, um
sich mit seinen Bedienelementen und
Hauptfunktionen vertraut zu machen.
Die Geräte nur zu den vom Hersteller
vorgesehenen Zwecken verwenden und
keinesfalls irgendwelche Vorrichtungen
verändern, um andere als die vorgese-
henen Leistungen zu erhalten.
Deutsch
GEBRAUCH UND BETRIEB
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2002/
96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Ein-
klang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elektro-
und Elektronik-Altgeräte) muss der Betreiber bei
der endgültigen Außerbetriebnahme die Geräte bei
den hierfür vorgesehenen Rücknahmestellen abge-
ben oder im Moment des Erwerbs neuer Geräte un-
zerlegt an den Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtli-
nie 2002/96/EG entsorgt werden müssen, müssen
mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet
sein (siehe Seite 4).
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten zieht Sanktionen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun-
gen in dem Mitgliedstaat nach sich, in dem
die Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoffe enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für die
Umwelt sein können. Daher müssen sie un-
bedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Vor dem Gebrauch sicherstellen, dass
die
Sicherheitsvorrichtungen
nungsgemäß installiert und funktions-
fähig sind.
Die Benutzer müssen diese Vorschrif-
ten und außerdem alle Sicherheitsvor-
schriften beachten. Sie müssen ferner
die Beschreibung der Bedieneinrich-
tungen und der Inbetriebnahme auf-
merksam lesen..
- 6 -
4
ord-