MONTAgE UND INSTALLATION (händler)
Soweit nicht ausdrücklich angegeben, sind in jedem Land die
örtlichen Vorschriften zu befolgen.
In Italien ist die Norm UNI 10683/2005 zu befolgen, sowie
eventuelle regionale Bestimmungen oder Vorgaben der lokalen
Gesundheitsbehörden. Im Fall der Installation in einem Mit-
besitzerhaus ist die vorherige Stellungsnahme des Verwalters
einzuholen.
PRüFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT
ANDEREN GERÄTEN
Der Ofen darf NICHT in Räumen installiert werden, in denen
sich Luftabzugsgeräte, Gasgeräte des Typs B, und andere Geräte
befinden, die den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen
könnten.
PRüFUNG DES ELEKTROANSCHLUSSES
(die Steckdose an zugänglicher Stelle anbringen)
Der Ofen wird mit einem Netzversorgungskabel geliefert, das an
eine Steckdose mit 230 V 50 Hz anzuschließen ist, vorzugsweise
mit einem Magnet-Thermoschutzschalter versehen. Spannungs-
schwankungen von mehr als 10% können den Ofen beeinträch-
tigen ( falls noch nicht vorhanden, einen geeigneten Differen-
zialschalter vorsehen). Die Elektroanlage muss den Vorschriften
entsprechen; insbesondere die Wirksamkeit des Erdungskreislau-
fs überprüfen. Die Versorgungsleitung muss einen der Leistung
des Einsatzes entsprechenden Querschnitt aufweisen.
BRANDSCHUTZ-SICHERHEITSABSTÄNDE
UND WAHL DES AUFSTELLUNGSORTS
wichtig: zum sachgerechten betrieb muss der heizofen bei der
aufstellung waagerecht nivelliert werden. Der Heizofen ist unter
Einhaltung der folgenden Sicherheitsanforderungen aufzustellen:
- Mindestabstand von 40 cm seitlich und hinten zu allen mäßig
entflammbaren Materialien
- Bis 80 cm vor dem Heizofen dürfen keine leicht entflammbaren
Materialien platziert werden
- Wenn der Heizofen auf einem brennbarem Boden aufgestellt
wird, muss eine Platte aus wärmeisolierendem Material unter-
gefügt werden,die an den Seiten mindestens 20 cm und vorn
mindestens 40 cm über die Außenmaße des Ofens hinausgeht.
Wenn sich die oben genannten Abstände nicht einhalten lassen,
sind geeignete technische und bauliche Maßnahmen zu treffen,
um jegliche Brandgefahr auszuschließen.Auf dem Heizofen und
in den genannten Mindestfreiräumen dürfen keine Gegenstände
aus entflammbarem Material platziert werden.Wenn das Rauchab-
zugrohr Berührung mit einer Holzwand oder anderem entflamm-
baren Material hat, muss das Rohr mit Keramikfaser-Dämmstoff
oder einem gleichwertigen Material gedämmt werden.
INSTALLATION LUFTEINLASS
Der Aufstellungsraum muss über einen Lufteinlass mit einem
Querschnitt von mindestens 80 cm² verfügen, der sicherstellt,
dass die bei der Verbrennung verbrauchte Luft ersetzt wird.Statt
dessen kann man die Luft für den Heizofen auch direkt aus dem
Freien entnehmen, indem man das Rohr mit 4 cm Durchmesser
mit einem Stahlrohrstück verlängert.In diesem Fall kann es zu
Problemen durch Kondenswasserbildung kommen, und es ist
notwendig, den Lufteinlass mit einem Gitter zu schützen das ei-
nen freien Querschnitt von mindestens 12 cm² aufzuweisen hat.
Das Rohr muss eine Länge von weniger als 1 Meter aufweisen
und darf nicht gekrümmt sein. Es muss in einen Endabschnitt
münden, der um 90 Grad nach unten gerichtet oder mit einem
Windschutz versehen ist.
In jedem Fall den ganzen Weg Luftansaugkanal muss ein freier
Querschnitt von mindestens 12 cm² gewährleistet sein. Das
äußere Ende des Luftleiters muss mit einem Fliegengitter ge-
schützt werden, wobei der nutzbare Durchgang von 12 cm² nicht
verringert werden darf.
INSTALLATION
RAUCHABZUG
Das Rauchabzugssystem muss für einzig für den Ofen beste-
hen (Einleitung in mit anderen Feuerstellen gemeinsamem
Schornstein ist nicht zulässig).
Der Abzug erfolgt über den Stutzen mit 8 cm Durchmesser auf
der Rückseite. Es ist ein T-förmiges Rohrstück mit Stopfen zum
Auffangen von Kondenswasser einzubauen. Der Rauchabzug
muss mit dem Äußeren mittels geeigneter Stahlrohre Rohne
Behinderungen EN 1856. Das Rohr muss hermetisch versiegelt
werden. Für die Dichtigkeit der Rohre und gegebenenfalls deren
Isolierung ist die Verwendung von Material erforderlich, das
hohen Temperaturen widersteht (Silikon oder Dichtmasse für
hohe Temperaturen). Eine eventuelle waagerechte Leitung kann
eine Länge bis zu 2 Metern besitzen. Es sind bis zu zwei Kurven
mit einem Höchstwinkel von 90° möglich. Falls der Rauchabzug
nicht in einen Schornstein eingeleitet wird, ist ein senkrechter
Rohrabschnitt von mindestens 1,5 m und ein abschließender
Windschutz (gemäß UNI 10683/2005) erforderlich. Das sen-
krechte Stück kann innen oder außen verlaufen. Ist das Rohr
außen verlegt, muss es angemessen gedämmt sein. Wird der
Rauchabzug in einen Schornstein eingeleitet, muss dieser für
Festbrennstoffe zugelassen sein und, falls sein Durchmesser
mehr als 150 mm beträgt, muss ein neues Rohr mit geeignetem
Durchmesser und aus geeignetem Material eingezogen werden
(z. B. Nirosta zu 80 mm Durchmesser). Alle Rohrabschnitte
müssen inspizierbar sein. Die Schornsteine und die Rauchabzü-
ge, an die Festbrennstoff-Verbraucher angeschlossen sind, sind
ein Mal im Jahr zu reinigen (prüfen, ob im eigenen Land eine
entsprechende Regelung gilt). Eine mangelnde Überprüfung
und regelmäßige Reinigung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines
Schornsteinbrands.
Die möglichen Installationsarten sind in den Abbildungen 1 und 2
TYPISCHE FÄLLE
Abb. 1
A: Rauchabzug aus gedämmten Stahl
B: Mindesthöhe 1,5 m
C-E: Lufteinlass von außen (Mindestquersc hnitt 80 cm²)
D: Rauchabzug aus Stahl in Rauchabzug aus Mauerwerk einge-
zogen.
SCHORNSTEIN
Die wichtigsten Merkmale sind:
- Innenquerschnitt an der Basis gleich dem des Rauchabzugs
- Öffnungsquerschnitt nicht geringer als dem zweifachen des
Rauchabzugs
- Lage in vollem Wind, oberhalb des Daches und außerhalb der
Rückflussbereiche.
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Abb. 2