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R&S ENV216
6 Wartung
6.1 Gerätesicherheitsprüfung
6.2 Sichtprüfung
6.3 Schutzleiterprüfung
Betriebshandbuch 5201.6693.14 - 03.00
Das Gerät bedarf keiner periodischen Wartung. Die Wartung beschränkt sich im
Wesentlichen auf eine Außenreinigung des Gerätes.
Es ist jedoch empfehlenswert, die Solldaten von Zeit zu Zeit zu überprüfen.
Eine Gerätesicherheitsprüfung der Netznachbildung im Sinne der BGV A3 ist, bedingt
durch den geforderten, normgerechten Aufbau nach CISPR 16-1-2 und 16-2-1 bzw.
EN55016-1-1 und EN55016-2-2, nicht möglich. Als Mindestforderung sind daher die
nachfolgenden Prüfungen durchzuführen.
Es ist darauf zu achten, dass zur aktiven und passiven Sicherheit beitragende Teile
nicht sichtbar beschädigt oder sogar für das Gerät ungeeignet sind. Insbesondere ist
zu untersuchen, ob sicherheitsrelevante Teile eventuell durch die Art des Einsatzes
nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen entsprechen (Langzeiteffekte,
Umwelteinflüsse).
Nicht beschädigt sein dürfen:
●
Gehäuse, Displays, Tragegriffe, Lüftergitter, Kühlkörper
●
Geräteanschlussleitungen, Anschlussstellen und Zugentlastungen
●
Netzstecker, Sicherungshalter
●
Aufschriften und Kennzeichnungen, Warnhinweise
●
Isolierteile, Leitungsisolationen
●
Steckvorrichtungen und Klemmstellen
●
Luft- und Kriechstrecken dürfen nicht unzulässig verändert sein.
Die Festigkeit der Verbindungen ist durch eine kurze Auszugsprüfung von Hand zu
prüfen.
Desweiteren ist zu prüfen, ob eingesetzte Sicherungen mit den geforderten
Nennwerten in den Unterlagen übereinstimmen.
Mit dieser Prüfung soll festgestellt werden, dass der Widerstand zwischen berührbaren
Teilen, die aus Sicherheitsgründen zuverlässig geerdet sein müssen, und dem
Schutzkontakt des Schuko-Steckers nicht größer als 0,3
Allice Messtechnik GmbH
Ω
ist.
Wartung
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