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VERSCHROTTUNG UND
ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung des Ofens
sind ausschließlich vom Eigentümer und auf
dessen Verantwortung durchzuführen, der
unter Befolgung der in seinem Land geltenden
Gesetze über Sicherheit und Umweltschutz
vorgehen muss.
Mit dem Abbau und der Entsorgung können
auch Dritte betraut werden, vorausgesetzt, es
werden immer Unternehmen beauftragt, die
zur Sammlung und Beseitigung des fraglichen
Materials autorisiert sind.
HINWEIS: Halten Sie sich bei der Entsorgung
der Materialien und gegebenenfalls in Bezug
auf die Entsorgungsmeldung immer strikt an die
im betreffenden Land geltenden Vorschriften.
ACHTUNG: Alle Arbeiten für Demontage
und Verschrottung dürfen erst durchgeführt
werden, wenn der Ofen ausgeschaltet ist und
die Spannungszufuhr unterbrochen wurde.
die gesamte elektrische Anlage ausbauen;
die in den Elektronikplatinen vorhandenen
Akkumulatoren trennen;
das Ofengestell durch autorisierte
Unternehmen verschrotten lassen;
ACHTUNG: Ein in zugänglichen Bereichen
stehen gelassener Ofen stellt eine ernste
Gefahr für Personen und Tiere dar.
Die Haftung für eventuelle Personen- und
Tierschäden liegt immer beim Eigentümer.
bei zerstörung des ce-kennzeichens müssen
dieses handbuch und die anderen unterlagen
dieses ofens vernichtet werden.
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