14.ENTSORGUNG
14.1 Gerät
15.GEWÄHRLEISTUNG
16.KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
50 •
Entsorgen Sie das Gerät nicht über den Hausmüll. Das
Gerät muss sachgerecht als Elektronikschrott entsorgt
werden. Beachten Sie Ihre jeweiligen nationalen
Bestimmungen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich
an unseren Service unter:
service@seca.com
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind, gilt eine zweijährige Gewährleis-
tungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie z. B.
Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hiervon
ausgenommen. Mängel, die unter die Gewährleistung
fallen, werden für den Kunden gegen Vorlage der
Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere Ansprüche
können nicht berücksichtigt werden. Kosten für Hin-
und Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden,
wenn sich das Gerät an einem anderen Ort als dem
Sitz des Kunden befindet. Bei Transportschäden kön-
nen Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht
werden, wenn für Transporte die komplette Originalver-
packung verwendet und die Waage darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert und befestigt
wurde. Bewahren Sie daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät
durch Personen geöffnet wird, die hierzu nicht aus-
drücklich von seca autorisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Gewährleis-
tungsfall direkt an den Verkäufer des jeweiligen Landes
zu wenden.
Hiermit erklärt die seca gmbh & co. kg, dass das Pro-
dukt den Bestimmungen der anwendbaren europäi-
schen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Die
vollständige Konformitätserklärung finden Sie unter:
www.seca.com.