Gewährleistungspflichten, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, der gesetzlichen Gewährleistung der Marktfähig-
keit, der Gebrauchseignung und der Zweckdienlichkeit für
einen bestimmten Einsatz.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für unmittelbare und
mittelbare Begleit- oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob
sie auf rechtmäßige, unrechtmäßige oder andere Handlungen
zurückzuführen sind.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und
Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder
mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
•
Nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des
BEMER Komplettsystems.
•
Unsachgemäße Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung
des BEMER Komplettsystems.
•
Nichtbeachten der Hinweise / Warnungen in der
Bedienungsanweisung.
•
Eigenmächtige, bauliche Veränderungen am
BEMER Komplettsystem.
•
Nichtbeachten der Bedienungsanweisung.
•
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen und die Verwendung
vom Hersteller nicht empfohlener Ersatzteile oder Zubehörs.
•
Katastrophenfälle und höhere Gewalt.
Ein Garantieanspruch kann nur bestehen, wenn der beiliegende
Garantieschein korrekt ausgefüllt an den Hersteller eingeschickt
wurde.
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