D
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der mobile Generatortank DT-Mobil Easy 980l ist
ein zugelassenes Großpackmittel IBC (Interme-
diate Bulk Container) gemäß ADR für gefährliche
Güter der Verpackungsgruppe II + III (flüssige,
wassergefährdende Stoffe).
Der Generatortank ist zur Verwendung an wech-
selnden Einsatzorten im Freien vorgesehen.
Er darf nur mit gültiger Inspektion / Prüfung befüllt
oder transportiert werden. Wiederholungsprüfung
zweieinhalb Jahre nach Herstelldatum gemäß ADR
6.5.4.4.1 b) und 6.5.4.4.2.
Einsatztemperatur: - 10 °C bis + 40 °C
i
Wichtig!
Es darf ausschließlich sauberes Medium
gefördert werden.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung betrifft
(vorzugsweise) folgende Flüssigkeiten:
•
Dieselkraftstoff
•
Heizöl
•
Biodiesel
1.2.1
DT-Mobil Easy mit ADR-Zulassung
(980l)
Für die erleichterte Gefahrgut-Beförderung
(<1000 Punkte) ist gemäß ADR folgendes erfor-
derlich:
•
Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage
•
Ausrüstungspflicht mit Feuerlöscher (2 kg)
•
Mitführen eines Begleitpapiers (hier Beförde-
rungspapier – nationale Ausnahmeregelungen
beachten) (kein Beförderungspapier in Deutsch-
land – Ausnahme 18 S)
•
Beachten der sogenannten „1000-Punkte-Re-
gel" gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR, d. h. Gesamt-
menge der Beförderungseinheit <1000 Punkte
» Dieselkraftstoff 1 l = 1 Punkt
•
Wiederholungsprüfung 2½ Jahre nach Herstel-
lungsdatum durch Sachkundigen erforderlich.
Die ADR-Zulassung erlischt nach 5 Jahren.
i
Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.
4
1.2.2
DT-Mobil Easy nach ADR 1.1.3.1 c)
Erkennbar am Typenschild ohne D/BAM-Zulas-
sungsnummer.
Gemäß ADR 1.1.3.1 c) (in Deutschland sog. „Hand-
werkerregelung") dürfen auch mit Behältern ohne
ADR-Zulassung Gefahrguttransporte durchgeführt
werden.
Für Behälter ohne ADR-Zulassung gilt:
•
Transport nur für direkten Verbrauch mit Eigen-
betankung (d.h., Anfahren nur einer Betan-
kungsstelle und Durchführung der Betankung
nicht durch Dritte),
•
Abladen des Behälters vom Fahrzeug am
Betankungsort ist nicht zulässig,
•
keine Bezettelung (Aufkleber) erforderlich,
•
keine Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät,
•
kein Begleitpapier erforderlich,
•
zulässiger Behälterinhalt: max. 450l, es gilt
ebenfalls die sog. „1000-Punkte-Regel"
(siehe Abschnitt 1.2.1),
•
keine Wiederholungsprüfung erforderlich;
•
keine Lebensdauerbeschränkung.
1.2.3
Zusammenfassung
Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungs-
gemäß!
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet,
Umbauten an der Tankanlage vorzunehmen (außer
der Anbau von Zubehör, das speziell durch den
Hersteller bereitgestellt wird) – siehe Kapitel 6. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehört das
Beachten aller Hinweise in dieser Betriebsanlei-
tung.
1.3
Sachwidrige Verwendung
i
Wichtig!
Eine sachwidrige Verwendung ist auch
das Nichtbeachten der Hinweise dieser
Betriebsanleitung.
D e s w e i t e r e n :
•
Nichtbeachtung der Regelungen der ADR und
jeweils gültiger nationaler Bestimmungen.
•
Lagerung und Transport von anderen als den
unter bestimmungsgemäßer Verwendung
genannten Flüssigkeiten, z. B.: Benzin, Bioe-
thanol, Chemikalien, Öle (Schmier-, Hydraulik-,
Pflanzenöl).