Diese Maschine ist für eine Lebensdauer von zehn Jahren ab dem auf dem Typenschild
(siehe Abb.1) angegebenen Konstruktionsdatum konstruiert und hergestellt worden. Nach
Ablauf dieses Zeitraums muss die Maschine, egal wie oft oder ob sie eingesetzt worden
ist, gemäß den im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt
werden:
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die Maschine vom Stromnetz abtrennen, entleeren und reinigen;
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dieses Produkt gilt nach der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (RAEE) als Sondermüll und erfüllt die Anforderungen der neuen
Umweltschutzrichtlinien
Gesetzen und Bestimmungen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden.
Sondermüll. Nicht über den Hausmüll entsorgen.
Als Alternative kann die Maschine für eine komplette Überholung
beim Hersteller abgegeben werden.
Falls beschlossen wird, die Maschine nicht mehr zu benutzen, die
Batterien herausnehmen und an einer autorisierten Entsorgungsstelle
abgeben.
Es empfiehlt sich weiterhin, alle Maschinenteile, die vor allem für
Kinder eine Gefahr darstellen könnten, zu sichern.
DEUTSCH
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(2002/96/EG RAEE). Es muss nach den geltenden