Bose SOUNDLINK MINI II Guía Del Usuario La Edición Especial página 52

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Z U L A S S U N G E N U N D K O N F O R M I TÄT
Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte
Artikel XII
Laut der „Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte" darf kein Unternehmen oder Benutzer
ohne Erlaubnis durch die NCC Folgendes nicht: die Frequenz ändern, die Übertragungsleistung verbessern oder die
ursprünglichen Eigenschaften sowie die Leistung für ein zugelassenes energiearmes Funkfrequenzgerät ändern.
Artikel XIV
Energiearme Funkfrequenzgeräte dürfen die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen oder gesetzlich zulässige
Kommunikation stören. Andernfalls muss der Benutzer den Betrieb sofort einstellen, bis keine Störung mehr auftritt.
Besagte gesetzlich zulässige Kommunikation bedeutet Funkkommunikation, die in Übereinstimmung mit dem
Telekommunikationsgesetz erfolgt.
Energiearme Funkfrequenzgeräte müssen für Störung durch gesetzlich zulässige Kommunikation oder Geräte mit
ISM-Funkwellenstrahlung empfänglich sein.
Versuchen Sie NICHT, die aufladbare Lithium-Ionen-Batterie aus diesem Produkt zu nehmen. Wenden Sie sich zum
Herausnehmen an Ihren Bose-Händler oder einen anderen qualifizierten Fachmann.
Leere Batterien müssen getrennt entsorgt werden und gehören nicht in den Hausmüll. Nicht verbrennen.
Das Herausnehmen der aufladbaren Lithium-Ionen-Batterie aus diesem Produkt sollte nur durch einen
Fachmann erfolgen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren örtlichen Bose-Händler oder sehen
Sie unter products.bose.com/static/compliance/index.html nach.
Für Europa:
Frequenzband des Betriebs 2.400 bis 2.483,5 MHz:
Bluetooth: Maximale Sendeleistung weniger als 20 dBm EIRP.
Bluetooth Low Energy: Maximale spektrale Leistungsdichte weniger als 10 dBm/EIRP.
Tabelle zur Einschränkung gefährlicher Stoffe für China
Namen und Inhalt der giftigen oder gefährlichen Stoffe oder Elemente
Blei
Name des Teils
(Pb)
PCBs
X
Metallteile
X
Kunststoffteile
O
Lautsprecher
X
Kabel
X
Diese Tabelle wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von SJ/T 11364 erstellt.
O: Gibt an, dass dieser giftige oder gefährliche Stoff, der in allen homogenen Materialien für dieses Teil
enthalten ist, unter den Grenzwerten gemäß GB/T 26572 liegt.
X: Gibt an, dass dieser giftige oder gefährliche Stoff, der in mindestens einem der homogenen Materialien
enthalten ist, die für dieses Teil verwendet wurden, über den Grenzwerten gemäß GB/T 26572 liegt.
4 - D E U T S C H
Gefährliche Stoffe oder Elemente
Quecksilber
Kadmium
(Hg)
(Cd)
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O
Sechswertiges
Polybromiertes
Chrom
Biphenyl
(CR(VI))
O
O
O
O
O
Polybromiertes
Diphenylether
(PBB)
(PBDE)
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O

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