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Wichtige Betriebsvorschriften
1. Vor der Benutzung des FABA™-
Fangwagens ist zur Gewährleistung der
Betriebssicherheit der Ausrüstung und für
deren effi zienten Einsatz unbedingt die
vorliegende Anleitung zur Kenntnis zu
nehmen. Jeder Benutzer muss den Inhalt
verstanden haben und die enthaltenen
Vorschriften genau einhalten.
2. Die vorliegende Anleitung ist bis
zur Außerbetriebnahme des Geräts in
einwandfreiem Zustand zu halten und
allen Benutzern zur Verfügung zu stellen.
Auf Anfrage sind zusätzliche Exemplare
erhältlich.
3. Die auf dem Fangwagen angebrachte
Kennzeichnung muss problemlos lesbar
bleiben. Falls die Angaben unleserlich
oder ausgelöscht sind, ist der Fangwagen
dauerhaft außer Betrieb zu nehmen.
4. Der Fangwagen ist Bestandteil eines
Auffangsystems nach EN 363 und darf
ausschließlich in Verbindung mit anderen
untereinander und mit dem Fangwagen
kompatiblen Elementen benutzt werden,
die die geltenden Sicherheitsbestim-
mungen und Normen erfüllen. Es ist
unerläßlich, die Vorschriften für die Ver-
bindung der Ausrüstungen, aus denen das
Auffangsystem besteht, gemäß der vor-
liegenden Anleitung und derjenigen der
mitverwendeten Produkte einzuhalten.
5. Der FABA™-Fangwagen darf nur von
einer einzigen Person gleichzeitig benutzt
werden. Jeder Benutzer muss vor der Be-
nutzung der Ausrüstung eine praktische
Schulung erhalten, die u.a. die Inbetrieb-
nahme und den Einsatz des Fangwagens
an einem vollständigen System unter
Einsatz- und Sicherheitsbedingungen
umfaßt. Gegenstand der Schulung sind
außerdem die Rettungsmaßnahmen, die
nach dem Absturz des Benutzers durch-
geführt werden müssen.
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6. Jeder FABA™-Fangwagen darf
ausschließlich in den zugehörigen und
in dieser Anleitung spezifi zierten Schie-
nenprofilen verwendet werden. Die
Mißachtung dieser Forderung kann das
Leben des Benutzers in Gefahr bringen,
die TRACTEL Greifzug GmbH lehnt
jede Haftung für die Benutzung eines
FABA™-Fangwagens in einem anderen
als dem vorgeschriebenen Steigschutz-
profi l ab.
7. Niemals einen Fangwagen benutzen,
der sichtbar nicht in einwandfreiem
Zustand ist. Vor jedem Einsatz ist der
Fangwagen zu kontrollieren und von
Hand eine Funktionsprüfung in der
Steigschutzschiene durchzuführen. Jeder
beschädigte oder nicht funktionstüchtige
Fangwagen ist sofort der Benutzung zu
entziehen und an die TRACTEL Greifzug
GmbH oder einen autorisierten Sachkun-
digen zur Überprüfung einzusenden.
8. Jeder Fangwagen, der einen Absturz
aufgefangen hat, ist sofort der Benut-
zung zu entziehen und an die TRACTEL
Greifzug GmbH oder einen autorisierten
Sachkundigen zur Überprüfung einzu-
senden. Nach einem Absturz darf die
Steigschutzeinrichtung erst dann weiter
benutzt werden, wenn ein autorisierter
Sachkundiger diese schriftlich zur Wei-
terbenutzung freigegeben hat.
9. Die TRACTEL Greifzug GmbH
lehnt jede Haftung für den Einsatz eines
FABA™-Fangwagens ab, der außerhalb
ihrer Kontrolle demontiert wurde, insbe-
sondere beim Ersatz von Originalteilen
durch Teile anderer Herkunft. Jede Ände-
rung oder Ergänzung der Ausrüstung darf
nur mit vorheriger schriftlicher Genehmi-
gung der TRACTEL Greifzug GmbH er-
folgen, alle Reparaturarbeiten haben nach
den Arbeitsanweisungen der TRACTEL
Greifzug GmbH zu erfolgen.
10. Den Fangwagen niemals über seine
Grenzen hinaus oder in Situationen be-