- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und Kunde bzw. zwischen Ser-
vicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes beruhen (es können für diesen
Fall jedoch Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen zwingenden gesetzlichen Haf-
tungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall die Garantiezeit.
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