Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht, wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des Produktes
beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei sachgemäßen
Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht werden (z.B. Batterien, Akkus, Man-
schetten, Dichtungen, Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Bestimmungen der
Bedienungsanleitung verwendet, gereinigt, gelagert oder gewartet wurden
sowie Produkte, die vom Käufer oder einem nicht von Beurer autorisierten
Servicecenter geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und Kunde bzw.
zwischen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes beruhen (es kön-
nen für diesen Fall jedoch Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen
zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall die
Garantiezeit.
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