DE
- SichErhEitSinforma-
tionEn
- Zu Ihrer eigenen Sicherheit und
für die korrekte Funktion des Ge-
rätes lesen Sie bitte diese Betrieb-
sanleitung aufmerksam durch,
bevor Sie das Gerät installieren
und benutzen. Verwahren Sie
die Bedienungsanleitung stets
zusammen mit dem Gerät, auch
wenn Sie dieses an Dritte wei-
tergeben oder übertragen. Es ist
wichtig, dass der Benutzer alle
Betriebs- und Sicherheitsmerk-
male des Gerätes kennt. Die Ka-
bel müssen von einem zuständi-
gen Fachmann angeschlossen
werden. Der Hersteller haftet nicht
für etwaige Schäden, die durch
eine fehlerhafte Installation oder
einen ungeeigneten Gebrauch
entstehen könnten. Der min. Si-
cherheitsabstand zwischen Koch-
feld und Abzugshaube beträgt
650 mm (einige Modelle können
auch niedriger installiert werden;
siehe Absatz Installation). Sollten
die Installationsanweisungen des
gasbetriebenen Kochfelds einen
größeren Abstand als oben an-
gegeben vorsehen, ist dies zu
berücksichtigen.
dass die Netzspannung der auf
dem Typenschild angegebenen
Spannung entspricht. Das Typen-
schild ist im Inneren der Haube
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Sicherstellen,
angebracht. Trennvorrichtungen
müssen in der festen Anlage ge-
mäß Normen über Verkabelungs-
systeme installiert werden. Für
Geräte der Klasse I sicherstellen,
dass das Versorgungsnetz des
Gebäudes korrekt geerdet ist. Die
Abzugshaube an den Schornstein
mit einem Rohr mit Mindestdurch-
messer von 120 mm anschließen.
Der Verlauf des Rauchabzugs
muss so kurz wie möglich sein.
Alle gesetzlichen Vorschriften im
Bereich Abluft einhalten. Die Ab-
zugshaube darf nicht an einen
Schacht angeschlossen werden,
in den Rauchgase abgeleitet wer-
den (z. B. von Heizkesseln, Kami-
nen, usw.). Falls die Abzugshau-
be mit Geräten verwendet wird,
die nicht elektrisch betrieben sind
(z.B. Gasgeräte), muss im Raum
für eine ausreichende Belüftung
gesorgt werden, damit der Rück-
fluss der Abgase verhindert wird.
Wird die Abzugshaube zusam-
men mit nicht elektrisch betriebe-
nen Geräten eingesetzt, darf der
Unterdruck im Raum 0,04 mbar
nicht überschreiten, damit die Ab-
gase nicht wieder angesaugt wer-
den. Die Luft darf nicht durch einen
Kanal abgelassen werden, der als
Rauchabzug für Gasgeräte oder
Geräte verwendet wird, die mit
anderen Brennstoffen betrieben