8. Jeder Fangwagen, der einen Ab-
sturz aufgefangen hat, ist sofort der
Benutzung zu entziehen und an die
TRACTEL Greifzug GmbH oder eine
von Tractel geschulte und zertifi zierte
Fachkraft zur Überprüfung einzusen-
den. Nach einem Absturz darf die
Steigschutzeinrichtung erst dann weiter
benutzt werden, wenn eine von Tractel
geschulte und zertifizierte Fachkraft
diese schriftlich zur Weiterbenutzung
freigegeben hat.
9. Die TRACTEL Greifzug GmbH
lehnt jede Haftung für den Einsatz
eines FABA™-Fangwagens ab, der
außerhalb ihrer Kontrolle demontiert
wurde, insbesondere beim Ersatz von
Originalteilen durch Teile anderer Her-
kunft. Jede Änderung oder Ergänzung
der Ausrüstung darf nur mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung der TRAC-
TEL Greifzug GmbH erfolgen.
10. Den Fangwagen niemals über sei-
ne Grenzen hinaus oder in Situationen
benutzen, für die er nicht vorgesehen
ist.
11. Die komplette FABA™-Steigschutz-
einrichtung und alle im Auff angsystem
mit ihr verbundenen Bestandteile nie-
mals zu anderen Zwecken als jenen,
für die sie vorgesehen sind, und unter
anderen als den in dieser Anleitung
vorgegebenen Bedingungen einsetzen.
Der Fangwagen darf insbesondere nie-
mals als Aufhängung für den Benutzer
eingesetzt werden (Ausnahme: Auff an-
gen nach Absturz und nachfolgende
Rettungsmaßnahmen).
12. Die FABA™-Fangwagen, vor allem
die textilen Bestandteile, dürfen nicht
mit aggressiven Stoff en (z.B. Säuren
und Laugen, Farben und Lacken, gro-
ßer Hitze und off enem Feuer, scharfen
Kanten, etc.) in Kontakt kommen. Sollte
dies doch geschehen sein, ist der be-
treff ende Fangwagen der Benutzung zu
entziehen und darf erst dann weiterver-
wendet werden, wenn eine von Tractel
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geschulte und zertifi zierte Fachkraft
schriftlich zugestimmt hat.
13. Der Fangwagen sollte jedem Be-
nutzer persönlich zugewiesen werden.
Wird die Ausrüstung angestellten oder
gleichgestellten Personen anvertraut,
sind die Arbeitsschutzbestimmungen
einzuhalten.
14. Der Benutzer muss beim Betrieb
der Ausrüstung in ausgezeichneter
körperlicher und psychischer Verfas-
sung sein, im Zweifelsfall ist ein Arzt zu
konsultieren. Der FABA™-Fangwagen
darf nicht von schwangeren Frauen
benutzt werden.
15. Aus Sicherheitsgründen sind die
Arbeiten so durchzuführen, dass die
Absturzgefahr und die Absturzhöhe
auf ein Minimum reduziert werden. Es
ist von entscheidender Bedeutung, vor
jeder Benutzung den Freiraum zur Auf-
prallfl äche unter dem Arbeitsplatz des
Benutzers zu prüfen,so dass er beim
Absturz weder auf ein Hindernis stoßen
noch auf den Boden prallen kann.
Die erforderliche lichte Höhe unter
den Füßen des Benutzers muss
mind. 2,00 m betragen. Innerhab der
ersten zwei Meter ist der Benutzer
u.U. nicht gegen Aufschlagen auf
den Boden geschützt, es ist daher
besondere Vorsicht beim Auf- bzw.
Absteigen geboten!
16. Der FABA™-Fangwagen ist min-
destens alle 12 Monate durch die
TRACTEL Greifzug GmbH oder eine
von Tractel geschulte und zertifi zierte
Fachkraft zu überprüfen. Die Prüfung
muss die Funktionsfähigkeit des Geräts
und die Lesbarkeit der Kennzeichnung
umfassen und ist in der Checkliste zu
dokumentieren. Die Sicherheit des
Benutzers hängt von der Aufrecht-
erhaltung der Funktionsfähigkeit der
Ausrüstung ab. Unter „erschwerten
Einsatzbedingungen" kann die Über-
prüfung häufi ger notwendig sein.
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