gung wird zu einer annähernd aufrechten Kör-
perhaltung führen. Falls die Brust-Befestigung
als Absturzsicherung genutzt wird, sollte die
kompetente Person, die die Verwendung beur-
teilt, Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen,
dass ein Sturz nur mit den Füßen voran erfolgen
kann. Das kann die Begrenzung der erlaubten
Freifallhöhe einschließen. Eine Brust-Befesti-
gung, die in eine einstellbare Art von Brustgurt
eingebaut ist, kann möglicherweise dazu
führen, dass der Brustgurt hochrutscht und den
Nutzer bei einem Sturz, beim Herausziehen,
beim Hängen, ... würgt. Für diese Nutzungen
sollte die kompetente Person Komplettgurt-
Ausführungen mit einer festen Brust-Befesti-
gung erwägen.
12. Frontal: Die Frontal-Befestigung dient als Ver-
bindung bei der Leiterbesteigung für geführte
Arten von Absturzsicherungen, bei denen der
Sturz in keiner anderen Richtung als mit den
Füßen voran möglich ist, oder sie kann zur Ar-
beitspositionierung verwendet werden. Die
Frontal-Befestigung eines Nutzers wird nach
einem Sturz oder bei der Arbeitspositionierung
zu einer Sitz-Haltung mit aufrechtem Oberkör-
per führen, wobei das Gewicht auf die Ober-
schenkel und das Gesäß konzentriert wird. Bei
einem Sturz mit Frontal-Befestigung soll die
Konstruktion des Komplettgurtes die Belastung
mit Hilfe des Beckengurtes direkt um die Ober-
schenkel herum und unter das Gesäß lenken.
Falls die Frontal-Befestigung als Absturzsiche-
rung genutzt wird, sollte die kompetente
Person, die die Verwendung beurteilt, Maßnah-
men ergreifen, um sicherzustellen, dass ein
Sturz nur mit den Füßen voran erfolgen kann.
Das kann die Begrenzung der erlaubten Freifall-
höhe einschließen.
13. Schulter: Die Schulter-Befestigungselemente
sollen paarweise genutzt werden und sind eine
für Rettung sowie Abseilen/Herausziehen zu-
gelassene Befestigung. Die Schulter-Befesti-
gungselemente sollen nicht als Absturzsiche-
rung genutzt werden. Es wird empfohlen,
Schulter-Befestigungselemente in Verbindung
mit einer Schultertrage zu nutzen, in die ein
Spreizelement eingebaut ist, um die Schulter-
riemen des Komplettgurtes voneinander ge-
trennt zu halten.
14. Hintere Taille: Die Hintere-Taille-Befestigung
soll einzig und allein zur Fortbewegungs-Be-
grenzung genutzt werden. Das Hintere-Taille-
Befestigungselement soll nicht als Absturzsi-
cherung genutzt werden. Unter keinen Umstän-
den ist es zulässig, die Hintere-Taille-Befesti-
gung zu einem anderen Zweck als dem der
Fortbewegungs-Begrenzung zu nutzen. Die
Hintere-Taille-Befestigung soll nur minimaler
Belastung durch die Taille des Nutzers ausge-
setzt sein, sie soll niemals genutzt werden, um
das ganze Gewicht des Nutzers zu tragen.
15. Hüfte: Die Hüft-Befestigungselemente sollen
paarweise genutzt werden und sie sollen einzig
und allein zur Arbeitspositionierung genutzt
werden. Die Hüft-Befestigungselemente sollen
nicht als Absturzsicherung genutzt werden.
Hüft-Befestigungen werden oft von Baumpfle-
gern, Versorgungsarbeitern, die an Masten
hochsteigen, und Bauarbeitern, die Beweh-
rungsstahl zusammenbinden und an Scha-
lungswänden klettern zur Arbeitspositionierung
genutzt. Nutzer werden davor gewarnt, Hüft-
Befestigungselemente (oder irgendeinen ande-
ren starren Punkt am Komplettgurt) zur Aufbe-
wahrung des ungenutzten Endes eines Absturz-
sicherungs-Klettersteigsets zu nutzen, da dies